Vorsorge
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Das Wichtigste in Kürze
- Das Drei-Säulen-System wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert.
- Es setzt sich aus AHV, BVG und Privatvorsorge zusammen.
Auch wenn es schwerfällt: Jeder Schweizer und jede Schweizerin muss sich früher oder später mit der Zeit nach der Pensionierung befassen. Nur wer alle drei Säulen richtig miteinander kombiniert, kann sich über ein auskömmliches Einkommen im Alter freuen. Dazu kommt die Absicherung im Falle einer Invalidität und die Absicherung der Familie im Todesfall.
Die erste Säule der Vorsorge: Die staatliche AHV
Alle in der Schweiz wohnenden und arbeitenden Menschen sind in der staatlichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung versichert. Im Alltagsgebrauch wird sie meist zur AHV abgekürzt.
Die AHV umfasst Basisleistungen, die die grundlegende Existenz sichern soll. Berufstätige zahlen ab dem Alter von 18 Jahren in die AHV ein.
Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt und betragen je 5,3 Prozent. Diese Anteile werden vom Lohn einbehalten.
Nichterwerbstätige zahlen einen Mindestbeitrag, der aktuell (Stand 2024) laut dem Bund bei 514 Franken pro Jahr liegt. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Studierende, Frühpensionierte und Elternteile, die sich ganz der Kindererziehung widmen. Bei vorhandenem Vermögen kann der Beitrag auch wesentlich höher ausfallen.
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Die zweite Säule: Die berufliche Vorsorge (BVG)
Für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz kommt als zweite Säule die berufliche Vorsorge hinzu, besser bekannt als Pensionskasse. Auch diese Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt noch einmal genauso viel.
Die Auszahlungen setzen sich aus den gesetzlich vorgegebenen Minimalleistungen und den freiwillig überobligatorischen Leistungen zusammen. Hier lohnt es sich also, vor Vertragsabschluss Informationen zu sammeln.
Angedacht ist eigentlich, dass die erste und zweite Säule der Vorsorge etwa 60 Prozent des früheren Einkommens ergeben. So soll ein gewisser Standard gesichert werden. Allerdings ist dies häufig tatsächlich nicht so.
Die dritte Säule der Vorsorge: Die private Vorsorge
Darum wird die dritte Säule immer bedeutender: die freiwillige private Vorsorge. Sie soll dafür sorgen, dass der gewohnte Lebensstandard nach der Pensionierung gehalten werden kann.
Unterschieden wird zwischen zwei Varianten: Die erste (3a) ist die gebundene Vorsorge, die durch Mittel des Bundes gefördert wird. Die Beiträge können steuerlich abgesetzt werden. Der Maximalbeitrag liegt für Erwerbstätige mit Pensionskasse bei 7056 Franken pro Jahr.
Hintergedanke ist hier, dass das angesparte Geld langfristig gebunden wird. Dazu kommen Vorsorgevereinbarungen mit einer Bankstiftung oder einer Versicherungsgesellschaft in der Schweiz infrage.
Die zweite Variante (3b) ist die freie Vorsorge ohne Vertragslaufzeit. Hier gibt es keinerlei Einschränkungen und keine langfristigen Vereinbarungen. Dafür können die Beiträge nicht steuerlich abgesetzt werden.
Passende Vorsorgelösungen für jeden Bedarf
Während die ersten beiden Säulen der Vorsorge kaum Flexibilität zulassen, bietet die dritte Säule zahlreiche Optionen. In beiden Varianten der dritten Säule ist auch die Zahlung kleiner Beiträge (zum Beispiel bei Teilzeitarbeit) sinnvoll.
So können Vorsorgelücken in der Pension vermieden werden. Auch für Selbstständige ohne Pensionskasse und Nichterwerbstätige spielt sie eine wichtige Rolle.