Vorsorge

    Betriebliche Vorsorge: So unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber

    Marcel Winter
    Marcel Winter

    Bern,

    Als zweite Säule spielt in der Altersvorsorge eine zentrale Rolle. Viele Arbeitgeber fördern die Bindung ihrer Mitarbeitenden durch grosszügige Vorzüge.

    Geld
    Bis zum Alter können Sie mit einer Vorsorge genug Geld ansparen. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Jahr 2022 haben die Pensionskassen in der Schweiz 31,5 Milliarden Franken ausgezahlt.
    • Rund 95 Prozent der unselbständig Versicherten haben eine berufliche Vorsorge.

    Die betriebliche Vorsorge ist die zweite Säule der Altersvorsorge nach der AHV. Während die AHV allen Schweizerinnen und Schweizern offensteht, ist die betriebliche Vorsorge nur Erwerbstätigen vorbehalten.

    So funktioniert die Pensionskassen

    Der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) zählt in seinen Statistiken für das Jahr 2022 insgesamt 1353 Pensionskassen. Diese haben im selben Jahr 31,5 Milliarden Franken Rente ausgezahlt. Die Pensionskassenstatistik des Bundesamtes für Statistik zählte insgesamt 4'751'360 aktiv versicherte Personen. Diese zahlen derzeit ein, aber erhalten noch keine Rente.

    Rente
    Wichtig ist es, die spätere Rente zu kennen, um zu wissen, ob der Lebensstil beibehalten werden kann. - depositphotos

    Dazu kommen 1'317'867 Leistungsbezüger, die Auszahlungen von den Pensionskassen erhalten. Drei Viertel dieser Menschen haben sich für eine Altersrente entschieden und nur ein Viertel für einen Kapitalbezug. Die durchschnittliche Jahresrente beträgt 27'983 Franken, das ausgezahlte Kapital im Schnitt 261'362 Franken.

    Arbeitgeber und ihre Verantwortung in der Vorsorge

    Die Arbeitgeber in der Schweiz sind verpflichtet, alle Mitarbeitenden mit einem Jahreslohn ab 22'680 Franken bei einer Pensionskasse zu versichern. Diese sogenannte zweite Säule soll nach Erreichen des Pensionsalters die AHV ergänzen, die alleine nicht zur Finanzierung des Lebensabends ausreicht.

    Haben Sie eine gute Vorsorge?

    Die Beiträge werden dann jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Die Höhe der Beiträge ist je nach Alter gestaffelt. Bei jüngeren Arbeitnehmern (25 – 34 Jahre) liegt sie bei sieben Prozent des Lohns. Dem Arbeitnehmer werden also 3,5 Prozent seines Lohns für die Pensionskasse abgezogen.

    Allerdings wird nur ein Teil des Lohns überhaupt zur Berechnung herangezogen: Vom eigentlichen Bruttolohn wird zunächst der Koordinationsabzug in Höhe von 25'725 Franken abgezogen. Dieser dient der Koordination mit der AHV. Bei einem Einkommen von 80'000 Franken zahlt ein junger Arbeitnehmer also 1899 Franken pro Jahr in die Pensionskasse ein.

    Vorsorgeangebote durch den Arbeitgeber

    Gut zu wissen: Während der Anteil von 50 Prozent gesetzlich vorgeschrieben ist, übernehmen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sogar mehr. So hoffen sie, in Zeiten des Fachkräftemangels gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sich zu binden. Im Schnitt beteiligen sie sich zu 58 Prozent am Einzahlungsbetrag.

    Vorsorge
    Auch der Arbeitgeber beteiligt sich an der Vorsorge. - Depositphotos

    Dem Arbeitnehmer werden dann nur 42 Prozent vom Lohn abgezogen. Oft lassen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auch die Wahl: Sie können sich für eine höhere Einzahlung entscheiden, um später mehr Geld zur Verfügung zu haben.

    Höhere Einzahlungen führen zu einem niedrigeren Lohn und somit zu geringeren Einkommensteuern. Der Arbeitnehmer profitiert also doppelt. Viele bevorzugen jedoch den höheren Nettolohn: Sie möchten sich etwas gönnen, für eine Immobilie sparen oder das Geld anderweitig anlegen.

    Fast alle haben eine berufliche Vorsorge

    Da die berufliche Vorsorge für Angestellte verpflichtend ist, haben 95 Prozent von ihnen einen entsprechenden Vorsorgeplan. Selbstständige sind von dieser Pflicht befreit, können jedoch freiwillig in eine Pensionskasse einzahlen. Dies tun allerdings nur zehn bis 15 Prozent von ihnen.

    Teilzeitarbeitende, die weniger als 22'680 Franken im Jahr verdienen, sind ebenfalls von der Pensionskasse ausgeschlossen. Doch selbst wenn mehr verdient wird, lohnen sich die Einzahlungen aufgrund des Koordinationsabzugs kaum. Bei einem Jahreseinkommen von 35'000 Franken bleiben danach nur 9275 Franken übrig, die versichert werden können.

    Da vor allem Frauen häufig Teilzeit arbeiten, weil sie die Kinderbetreuung übernehmen, ist diese Regelung zunehmend umstritten. Ihnen droht ohne Selbstverschulden die Altersarmut. Sie können sich lediglich durch private Vorsorge (Säule 3a und 3b) schützen.

    Kommentare

    User #2868 (nicht angemeldet)

    Viele werden in der Altersarmut enden? Wenn jetzt schon vielen die Krankenkassenkosten und Wohnkosten zu teuer sind wie dann in mit einer Rente? Diese Probaganda von der wohlhabenden Schweiz ? Fuer viele endet sie un Armut?

    User #5813 (nicht angemeldet)

    Mein Arbeitgeber beutet mich eher aus, als dass er mich unterstützt. Er verdient viel zu viel und ich zu wenig. Ich arbeite hart für ihn und lebe in einer Blechhütte und er tut nicht viel und lebt in einer Villa.

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