Vorsorge: Was die 13. AHV für Sie bedeutet
Ab 2026 erhalten Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz eine zusätzliche Monatsrente als Vorsorge. Lesen Sie hier, was Sie über die 13. AHV wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Volksabstimmung 2024 sprachen sich 58,25 Prozent für die 13. AHV aus.
- Die jährliche AHV-Rente erhöht sich somit um 8,3 Prozent.
Schon 2021 reichte der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter» ein. Hintergrund war der Wunsch nach verbesserter Vorsorge: So sollte die AHV-Rente in Zukunft dreizehn statt zwölfmal ausgezahlt werden.
Die Schweiz sagt ja zur 13. AHV-Rente
Bei der Volksabstimmung im Frühling 2024 sprachen sich laut offiziellem Endergebnis 58,25 Prozent der Teilnehmenden für die 13. AHV-Rente aus.
Dies entsprach genau 1'884‘096 Stimmen. Gegen die 13. AHV sprachen sich 41,75 Prozent, beziehungsweise 1'350‘525 Menschen aus. Besonders hoch fiel die Zustimmung in der West-Schweiz aus.

Im Dezember 2026 soll diese zusätzliche Monatsrente zum ersten Mal ausgezahlt werden. Sie ist damit vergleichbar mit dem 13. Monatsgehalt (umgangssprachlich oft Weihnachtsgeld genannt) der arbeitenden Bevölkerung.
Finanziert werden soll diese zusätzliche Monatsrate wahrscheinlich über eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozent. Allerdings steht die Volksabstimmung darüber noch aus.
Was die 13. AHV-Rente konkret für Ihre Vorsorge bedeutet
Die 13. AHV-Rente wird nur als zusätzliche Rente direkt an die Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente ausgezahlt. Wenn Sie aktuell beispielsweise 1500 Franken im Monat von der AHV bekommen, erhalten Sie im Dezember 2026 erstmals zusätzlich 1500 Franken.

Die Auszahlung ergänzender Leistungen (EL) wird davon nicht angetastet. Dies ist ein Unterschied zu vorherigen Änderungen bei der Vorsorge.
Rentenerhöhungen werden in der Regel auf die EL angerechnet. Die 13. AHV-Rente gehört jedoch vollumfänglich Ihnen.
Keinen Einfluss hat die neue Rentenzahlung auf weitere Leistungen wie die Witwen- und Waisenrente. Diese werden weiterhin 12 Mal pro Jahr ausgezahlt.
Wenn Sie als Witwe eine eigene AHV-Rente beziehen und zusätzlich eine Witwenrente über Ihren verstorbenen Mann erhalten, wird dies zusammengelegt. Ausbezahlt wird Ihnen nur Ihre eigene AHV-Rente – ein zweites Mal.
Das Gleiche gilt für IV-Renten. Hier soll es ebenfalls bei den bisherigen zwölf Monatszahlungen bleiben. Allerdings gibt es Diskussionen, eine 13. Rente auch diese Gruppe auszuzahlen.
Was Sie mit der 13. AHV-Rente tun können
Ziel der Auszahlung ist es, vor allem bedürftigen Rentnerinnen und Rentnern finanziell unter die Arme zu greifen. Laut einer Studie der Stiftung Senectute lebten im Jahr 2022 etwa 295'000 Menschen über 65 Jahren in der Schweiz an der Armutsgrenze.
Dies entspricht etwa 14 Prozent der Bevölkerung, die kaum über die Runden kommt. Dazu kommen viele Menschen, deren Renteneinkommen gerade einmal für die Deckung des Grundbedarfs reicht.

Sie können die 13. AHV-Rente nutzen, um beispielsweise über das Jahr aufgeschobene, notwendige Dinge erledigen: Neue Kleidung kaufen, eine defekte Waschmaschine gegen eine Neue ersetzen oder das Auto reparieren lassen.
Wenn Sie mit Ihrer Rente gut über die Runden kommen, können Sie die zusätzliche Zahlung für schöne Dinge verwenden: Nutzen Sie die Auszahlung im Dezember, um Weihnachtsgeschenke zu kaufen oder sich eine Reise zu gönnen.
13. AHV zur finanziellen Vorsorge nutzen
Eine weitere Möglichkeit ist es, die Summe in Ihre Vorsorge zu stecken. Besparen Sie zum Beispiel einen Fonds oder ETF, können Sie zum Jahresende noch einmal nachkaufen. So vermehrt sich Ihr Geld bei der Bank. In einigen Jahren haben Sie dann genug gespart, um sich endlich einen grossen Wunsch zu leisten.