Vorsorge für Selbstständige: individuelle Lösungen finden
Die Vorsorge für Selbstständige unterscheidet sich in einigen Aspekten stark von der für Angestellte. Hier zählt vor allem Eigenverantwortung.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Mitgliedschaft in Pensionskassen ist freiwillig.
- Die Steuervorteile der Säule 3a lohnen sich für Selbstständige.
Der Anteil der Selbstständigen in der Schweiz lag im Jahr 2024 bei rund 14 Prozent. Das zeigt eine Analyse des IFJ Institut für Jungunternehmen AG. Selbstständigkeit bedeutet viel Freiheit, aber auch hohes Risiko. Selbstständige tragen nicht nur das Risiko des Scheiterns, sondern müssen sich um viele Dinge selbst kümmern – auch um die Vorsorge für das Alter.
Selbstständige und die AHV
Die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Sie ist für alle Schweizerinnen und Schweizer obligatorisch und damit auch für Selbständige. Da sie keine Gehaltsabrechnung bekommen, können ihnen die monatlichen Beiträge auch nicht vom Lohn abgezogen werden.

Stattdessen müssen sie sich selbst bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden und ihre Beiträge überweisen. Die Höhe der Beiträge liegt nach Angaben der SECO aktuell bei zehn Prozent.
Davon entfallen 8,1 Prozent auf die AHV, 1,4 Prozent auf die IV und 0,5 Prozent auf die EO. Bei einem Einkommen unter 10'100 Franken muss nur der Mindestbetrag von 530 Franken gezahlt werden. Bei Einkommen zwischen 10'100 und 60'500 Franken gelten reduzierte Sätze.
Die berufliche Vorsorge für Selbstständige
Da die AHV-Rente nur das Allernötigste abdeckt, sorgen die meisten Berufstätigen zusätzlich beruflich vor. Sie zahlen einen Teil des monatlichen Lohns in die Pensionskasse des Unternehmens ein.
Selbstständige haben die Möglichkeit, freiwillige Zahlungen zu leisten. Dies erfolgt entweder über einen Berufsverband, wenn sie einem solchen angeschlossen sind, oder über eine Sammelstiftung.

Die bei der Pensionskasse geleisteten Zahlungen sind steuerlich absetzbar. Dies macht sie zu einer attraktiven Alternative zur privaten Vorsorge der Säule 3a. Allerdings verlangen die meisten Sammelstiftungen Gebühren, wodurch die Vorteile wieder hinfällig werden. Es sollten also mehrere Angebote eingeholt werden.
Die private Vorsorge über die Säule 3a
Sehr attraktiv für Selbstständige ist die steuerlich geförderte gebundene Vorsorge (Säule 3a). Bei dieser Vorsorgeform wird jährlich eine bestimmte Summe in eine private Vorsorge eingezahlt, die steuerlich abgesetzt wird. Bei Selbstständigen liegt diese bei 20 Prozent des Einkommens, aber höchstens 35'000 Franken.

Wichtig zu wissen: Wer gleichzeitig auch in eine Pensionskasse einzahlt, durfte 2025 maximal 7258 Franken in die gebundene Vorsorge der Säule 3a zahlen. Gerade für Menschen mit hohem Einkommen kann es sinnvoller sein, sich auf die Pensionskasse zu konzentrieren. Zugleich wird mehr Geld für das Alter zurückgelegt. Ein weiterer Vorteil: Bei der Pensionskasse sind andere Leistungen wie eine Risikoversicherung enthalten.
Die Säule 3b als private Vorsorge
Die staatlich geförderte Vorsorge mittels Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge: Das heisst, das hier eingezahlte Geld ist bis zum Rentenbeginn gebunden. Eine vorzeitige Ausnahme ist nur in wenigen Sonderfällen möglich. Ein Hauskauf ist beispielsweise erlaubt, weil es sich bei einer Immobilie auch um eine Altersvorsorge handelt.

Gerade Selbstständige benötigen aber häufiger kurzfristig Geld bei Cashflow-Problemen. Vielleicht fällt ein sehr teures Gerät aus, das ersetzt werden muss oder ein wichtiger Kunde bricht weg.
Darum sollte neben der Säule 3a auch eine Vorsorge mit der privaten Säule 3a berücksichtigt werden. Dies können renditestarke Anlagen wie Wertpapiere sein. Die Einzahlungen sind zwar nicht steuerlich absetzbar, doch dafür steht das Geld jederzeit zur Verfügung.














