Vorsorge: Überblick – das ist der Vorsorgeausweis
Der Vorsorgeausweis, auch Pensionskassenausweis genannt, enthält einen Überblick über alle wichtigen Daten zu Ihrer Vorsorge für das Alter.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Vorsorgeausweis wird einmal jährlich per Post verschickt.
- Er wird von den Pensionskassen für alle Versicherten der Säule 2 ausgestellt.
Die Vorsorge in der Schweiz ruht auf drei Säulen. Die AHV als erste Säule ist eine staatliche Grundrente. Sie deckt die Grundversorgung aller in der Schweiz lebenden Seniorinnen und Senioren ab. Die zweite Säule ist die Pensionskasse.
Sie ist eine Zusatzrente für alle Berufstätigen im Land. Einmal im Jahr verschickt sie den Vorsorgeausweis, der wichtige Informationen zum Stand der Vorsorge enthält. Abgerundet wird das System durch die 3. Säule, eine freiwillige Zusatzvorsorge.
Warum der Vorsorgeausweis so wichtig ist
Nach Angaben des Schweizerischen Pensionskassenverbandes zählten die Pensionskassen im Jahr 2023 4'751'360 aktive Versicherte. Dies entspricht etwas mehr als der Hälfte der Bevölkerung, die derzeit im Rahmen der 2. Säule vorsorgt.
Ihnen standen im Jahr 2022 1'317'867 Leistungsbezüger gegenüber. Drei Viertel von ihnen erhielten eine Altersrente, während ein Viertel einen Kapitalbezug geltend machte.

Möchten Sie wissen, wie viel Geld Sie später als Leistungsbezüger erwarten können und welche Lücken es gibt? Der Vorsorgeausweis gibt Ihnen Auskunft. Er wird einmal pro Jahr per Post oder auch per E-Mail verschickt und ähnelt einem Kontoauszug. Es lohnt sich, sich näher mit dem Pensionskassenausweis zu beschäftigen, denn er liefert wichtige Daten zu Ihrer Vorsorge.
Was steht im Pensionskassenausweis?
Alle Pensionskassen sind verpflichtet, bestimmte Informationen bereitzustellen. In dieser Übersicht sehen Sie Ihren Lohn sowie die Beiträge, die Sie und Ihr Arbeitgeber an die Pensionskasse zahlen. Von Ihrem Jahreslohn wird der Koordinationsabzug abgezogen, der der Abstimmung mit der AHV dient.

Sie sehen, dass die Beiträge wiederum unterteilt sind. Neben dem Sparbetrag für die eigentlichen Altersleistungen zahlen Sie Risikobeiträge für Invalidität und Tod. Die Verwaltungskosten werden separat aufgeführt.
Ausserdem ist das bisher angesparte Altersguthaben aufgeführt. Dieses ist in ein obligatorisches und ein überobligatorisches Guthaben aufgeteilt, die unterschiedlich verzinst werden. Die entsprechenden Zinssätze sind ebenfalls im Vorsorgeausweis angegeben.
Die Altersleistungen im Überblick
Die wohl wichtigste Frage der Vorsorge betrifft die zukünftigen Leistungen. Die Antwort darauf finden Sie selbstverständlich auch in Ihrem Pensionskassenausweis. Dort sehen Sie sowohl die monatliche Altersrente, die Ihnen zusteht, als auch das alternativ zur Verfügung stehende Kapital.
Beachten Sie bitte, dass es sich dabei um Hochrechnungen bis zum Pensionseintritt handelt. Diese gehen davon aus, dass Sie bis dahin die gleichen Beiträge einzahlen wie jetzt und dass die Zinssätze gleich bleiben. Wenn Sie in Zukunft mehr verdienen oder arbeitslos werden, ändern sich die Summen entsprechend.

Besonders interessant: Der Vorsorgeausweis rechnet Ihnen auch vor, welche Rente und welches Kapital Sie bei einem vorzeitigen Renteneintritt erwarten können. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, früher aus dem Berufsleben auszuscheiden, sehen Sie hier, ob das Geld aus der 2. Säule reicht.
Ein weiterer Punkt sind die Leistungen für etwaige abhängige Ehepartner und Kinder. So können Sie sehen, welche Partnerrente Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann erwarten würde, wenn Sie vor der Pensionierung sterben. Für Kinder wird eine Waisenrente ausgezahlt.
Optimierung der Vorsorge dank Vorsorgeausweis
Ein letzter wichtiger Punkt im Vorsorgeausweis ist der maximal mögliche Einkauf. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie trotz AHV-Rente, Pensionskasse und 3. Säule eine Versorgungslücke befürchten.
Wenn Sie in einem Jahr gut verdient haben, können Sie diesen für den Einkauf nutzen. Dadurch erhöht sich Ihre spätere Rente sofort.
Sie sollten stets berechnen, ob sich der Einkauf bei der Pensionskasse mehr lohnt als eine zusätzliche Investition in die 3. Säule. So können Sie die verfügbare Summe beispielsweise in einen renditestarken ETF am Aktienmarkt anlegen. Diese Entscheidung kann Ihnen der Vorsorgeausweis jedoch nicht abnehmen.