Vorsorge: So bereiten sich Frauen auf das neue Rentenalter vor
Ab 2025 wird das Referenzalter für Frauen schrittweise erhöht. Dies beeinflusst auch die finanzielle Vorsorge der Frauen für das Alter.

Das Wichtigste in Kürze
- Frauen können künftig ebenfalls erst mit 65 Jahren in Rente gehen.
- Frauen der Übergangsgeneration erhalten einen Zuschlag zu ihrer Rente.
Die Ungleichheit bei der Altersvorsorge war in der Schweiz lange Zeit ein Streitthema. Inzwischen ist zumindest eine kleine Reform gelungen, die das Renteneintrittsalter der Frauen erhöht.
Der Gender-Pension Gap in der Schweiz
Die Schweiz gehört zu den Ländern mit den grössten Renten-Unterschieden zwischen Frauen und Männern beim Renteneintritt. Laut dem Bundesamt für Statistik betrug die Differenz bei den Renten im Jahr 2020 durchschnittlich 34,6 Prozent.

Die Unterschiede sind besonders gross in der zweiten Säule, der Pensionskasse: Zum einen beziehen Frauen hier allgemein seltener eine Rente als Männer (49,7 zu 70,6 Prozent). Un auch wenn Frauen dann eine Rente aus der Pensionskasse erhalten, liegt diese im Schnitt 47 Prozent tiefer.
Gründe für die geschlechtsspezifische Rentenlücke gibt es viele. Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit meist für längere Zeit, um sich der Kindererziehung zu widmen. Zudem arbeiten sie häufiger in schlechter bezahlten Berufen, zum Beispiel in der Pflege oder im sozialen Bereich.
Die AHV21-Reform zur Vorsorge
Wie die meisten europäischen Länder leidet auch die Schweiz unter einem Geburtenrückgang, der die Altersvorsorge gefährdet. Deshalb wurde 2022 die AHV21-Reform vorgestellt, die eine Stabilisierung der ersten Säule garantieren sollte. Ein wichtiger Bestandteil war die Erhöhung des Rentenalters – nun Referenzalter genannt – für Frauen.

Das Referenzalter für Frauen wird in fünf Schritten sukzessive von 64 auf 65 Jahre angehoben. Ausserdem werden die Möglichkeiten zur Pensionierung flexibler gestaltet.
Durch diese Reform werden Frauen den Männern gleichgestellt. Sie können weiterhin früher aus dem Berufsleben ausscheiden. Oder länger arbeiten, um die Rentenlücke zu verkleinern.
Was bedeutet die Reform für die Vorsorge?
Die Änderungen sind insbesondere für Frauen, die in den 1960er Jahren geboren wurden, von Interesse. Sie gehören zur sogenannten Übergangsgeneration. Da sie als Erste länger arbeiten müssen, erhalten sie einen lebenslangen Zuschlag auf die AHV-Rente. Die genaue Höhe dieses Zuschlags hängt vom Einkommen ab.

Für Frauen, die maximal 58'800 Franken im Jahr verdienen, liegt er bei 160 Franken. Bei einem Gehalt zwischen 58'801 und 73'500 Franken beträgt er 100 Franken.
Bei einem Gehalt darüber hinaus 50 Franken. Allerdings erhalten erst die Jahrgänge 1964 und 1965 den vollen Zuschlag. Sie sind die Ersten, die bis 65 Jahre arbeiten müssen.
Für den Jahrgang 1961 gilt ein Referenzalter von 64 Jahren und drei Monaten. Für den Jahrgang 1962 gilt ein Referenzalter von 64 Jahren und sechs Monaten. Und für den Jahrgang 1963 von 64 Jahren und neun Monaten. Sie erhalten nur einen anteiligen Zuschlag.
Neue Regeln zur Frühpensionierung
Durch die Anhebung des Rentenalters verschieben sich auch die Zeitfenster für eine Frühpensionierung. Vor allem gutverdienende Frauen sind hiervon negativ betroffen.

Wer weiterhin mit 64 Jahren in Rente gehen möchte, muss eine Kürzung um 3,5 Prozent hinnehmen. Bei Frauen mit mittlerem Einkommen beträgt die Rentenkürzung hingegen nur 2,5 Prozent. Nur Frauen mit einem Einkommen bis 57'360 Franken können ohne Abschlag in den Ruhestand gehen.
Trotz längerer Arbeitszeit und Zuschlägen sind die Auswirkungen auf die Rentenhöhe insgesamt jedoch eher gering. Um die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern zu verringern, müssten Frauen länger in die Pensionskasse einzahlen und Vollzeit arbeiten. Als Alternative für einen gesicherten Lebensabend bleibt ihnen sonst nur die 3. Säule, also die private Vorsorge.