Die Abstimmung dreht sich um die Frage, ob Kantone eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einführen dürfen. Diese Verfassungsänderung ist jedoch rechtlich mit einer Gesetzesänderung verknüpft, die den Eigenmietwert abschafft und Steuerabzüge einschränkt.
Wird die Vorlage angenommen, müssen Eigenheimbesitzer künftig keinen Eigenmietwert mehr versteuern, können aber im Gegenzug weniger Kosten abziehen. Kantone mit vielen Ferienwohnungen erhalten die Möglichkeit, Steuerausfälle durch eine neue Zweitliegenschaftssteuer zu kompensieren.