Gegner warnen vor Steuerausfällen und sozialer Ungerechtigkeit
Am 28. September 2025 entscheiden Volk und Stände über eine Verfassungsänderung zu Zweitliegenschaften.

Eine Parlamentsminderheit und linke Parteien lehnen die Reform ab und befürchten primär Vorteile für Wohlhabende bei gleichzeitigen Steuerausfällen.
Die Gegner in National- und Ständerat argumentieren mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Ein Teil der Minderheit will die Eigenmietwertbesteuerung generell beibehalten, da die Abschaffung primär Eigenheimbesitzern zugutekomme und beim Staat zu Mindereinnahmen führe.
Ein anderer Teil hätte die Besteuerung zumindest auf Zweitliegenschaften belassen wollen.
Finanzpolitische Bedenken
Kritiker warnen vor erheblichen Steuerausfällen. Beim aktuellen Zinsniveau werden Mindereinnahmen von 1,8 Milliarden Franken prognostiziert. Diese Ausfälle müssten durch andere Steuern oder Ausgabenkürzungen kompensiert werden, so die Gegner der Vorlage.

Besonders problematisch sei, dass die Reform erst ab etwa drei Prozent Hypothekarzins zu Mehreinnahmen führe – ein Niveau, das aktuell nicht absehbar sei.
Soziale Gerechtigkeit als Gegenargument
Linke Parteien kritisieren die Reform als ungerecht, da nur gut ein Drittel der Schweizer Bevölkerung Wohneigentum besitzt.
Die Reform bevorzuge damit eine bereits privilegierte Schicht, während Mieter – die Mehrheit der Bevölkerung – künftig ihre Schuldzinsen nicht mehr abziehen könnten. Dies verschärfe die Ungleichheit zwischen Eigentümern und Mietern.
Vertreter von Tourismuskantonen bezweifeln, dass potenzielle neue Einnahmen aus der besonderen Liegenschaftssteuer die Ausfälle aus der Eigenmietwert-Abschaffung kompensieren könnten.

Die Kantone müssten eine politisch schwer durchsetzbare neue Steuer einführen, um ihre Einnahmenverluste auszugleichen.
Systemwechsel als Risiko
Gegner warnen ebenfalls vor den generellen Unwägbarkeiten eines Systemwechsels. Das bestehende System funktioniere und sei eingespielt. Die Prognosen über Steuerausfälle seien unsicher, da bestimmte Elemente der Reform mangels Daten nicht schätzbar seien.