Bundesrat sieht ausgewogene Reform mit wichtigen Vorteilen
Am 28. September 2025 entscheiden Volk und Stände über eine Verfassungsänderung zu Zweitliegenschaften.

Der Bundesrat befürwortet die Verfassungsänderung zu Zweitliegenschaften und die damit verknüpfte Eigenmietwert-Abschaffung als ausgewogene Lösung nach jahrelangen gescheiterten Reformversuchen.
Ausgewogener Ansatz
Bundesrat und Parlament argumentieren, dass frühere Reformversuche scheiterten, weil sie zwar den Eigenmietwert abschaffen, aber weiterhin viele Steuerabzüge zulassen wollten.

Die aktuelle Reform sei hingegen ausgewogen, da sie die Abzüge bei der direkten Bundessteuer auf ein Minimum beschränke und damit auch die gesamtstaatlichen Mindereinnahmen eingrenze.
Stabilität des Finanzsystems
Ein zentrales Argument der Regierung ist die Reduktion von Verschuldungsanreizen. Da heute alle Schuldzinsen abgezogen werden können, haben private Haushalte einen Anreiz zur hohen Verschuldung.
Die Hypothekarverschuldung betrug 2023 fast 1000 Milliarden Franken – im internationalen Vergleich sehr hoch. Die Reform könne zur Verringerung der Privatverschuldung beitragen und langfristig die Finanzstabilität fördern, so der Bundesrat.
Vereinfachung und Entlastung
Das heutige System sei komplex und aufwendig, argumentiert der Bundesrat. Die Reform vereinfache das Steuersystem und entlaste sowohl Steuerpflichtige als auch Verwaltungen.

Besonders Pensionierte, die ihre Hypothek weitgehend zurückbezahlt haben und kaum Schuldzinsen abziehen können, würden profitieren.
Kompensation für Kantone
Die besondere Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften sei wichtig, um betroffenen Kantonen und Gemeinden den nötigen Spielraum zu geben, allfällige Mindereinnahmen zu kompensieren. Dies ermögliche massgeschneiderte Lösungen entsprechend dem bewährten Steuerföderalismus.
Der Bundesrat betont, dass die Reform erst ab einem Hypothekarzinsniveau von etwa drei Prozent zu gesamtstaatlichen Mehreinnahmen führen würde, die aktuelle Ausgestaltung aber dennoch verantwortbar sei.