Eigenmietwert belastet ältere Menschen, die von der Rente leben!
«Diese Steuer wird auf etwas erhoben, das es gar nicht gibt», schreibt SVP-Nationalrat Gregor Rutz über den Eigenmietwert. Ein Gastbeitrag.

Das Wichtigste in Kürze
- Gregor Rutz sitzt seit 2012 im Nationalrat.
- Auf Nau.ch schreibt er einen Gastbeitrag über den Eigenmietwert.
Niemand würde einer Person, die 60 Prozent arbeitet, eine Freizeitsteuer von 40 Prozent aufrechnen, mit der Begründung, sie habe eine bessere Lebensqualität als jemand, der voll arbeitet.
Genau dies geschieht aber beim «Eigenmietwert», wo ein fiktives Einkommen besteuert wird. Eine Absurdität, die zudem zu hoher Verschuldung animiert.
Per Notrecht wurde die «Eigenmietwert»-Steuer 1933 als eidgenössische Krisenabgabe eingeführt. Seither müssen Wohneigentümer diese Sondersteuer bezahlen.
Diese Steuer wird auf etwas erhoben wird, das es gar nicht gibt.
Es wird ein fiktives Einkommen besteuert, das Haus- oder Wohnungseigentümer hätten, wenn sie ihr Objekt vermieten würden – was sie aber gar nicht wollen, da sie es ja selbst nutzen.
Es belastet ältere Menschen
Dass der Eigenmietwert vor allem «Privilegierte» betreffe, ist Unsinn. Diese Sondersteuer belastet beispielsweise ältere Menschen, die von der Rente leben.
Sie waren das ganze Leben lang sparsam, um sich als Altersvorsorge ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen.
Für sie wird die steigende Eigenmietwert-Steuer im Alter zunehmend zu einem Problem: Während der Kontostand sinkt, bleiben die Unterhaltskosten trotzdem.
Aber auch für junge Familien ist diese Steuer negativ: Sie erschwert den Erwerb und die Tragbarkeit von Wohneigentum.

Wohneigentum ermöglichen
Dies soll nun geändert werden. Die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts beinhaltet einen neuen Steuerabzug für Ersterwerber.
So wird es für junge Familien einfacher, ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben.
Die Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum ist ein Verfassungsauftrag: Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund dazu, den Erwerb von privatem Wohneigentum zu fördern.
Die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein wichtiger Schritt zur Erfüllung dieses Auftrags.
Willkommene Steuerentlastung
Für ältere Menschen bedeutet die Streichung des Eigenmietwerts eine willkommene Steuerentlastung: Wer spart und selber fürs Alter vorsorgt, darf künftig nicht mehr bestraft werden.
Umgekehrt soll auch die Verschuldung nicht weiter gefördert werden. Die Schweiz hat vergleichsweise wenig Wohneigentümer, besetzt bei der privaten Verschuldung aber einen Spitzenplatz.

Dies liegt an den falschen Anreizen in unserem Steuersystem: Wer Schulden zurückzahlt, muss danach höhere Einkommenssteuern bezahlen.
Wer sich verschuldet, wird jedoch belohnt – nicht diejenigen, die sparen und für sich selbst sorgen. Die hohe Verschuldung ist ein grosses volkswirtschaftliches Risiko.
Die gefährlichen Fehlanreize, sich zu verschulden, können wir mit der Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer am 28. September ebenfalls korrigieren.
Berücksichtigung kantonaler Anliegen
Die Vorlage zur Streichung des Eigenmietwerts ist ein Musterbeispiel für Föderalismus und direkte Demokratie. Für die Berg- und Tourismuskantone wird die Möglichkeit für eine spezielle Objektsteuer auf Zweitliegenschaften eingeführt.
Diejenigen Kantone, welche Einnahmeausfälle befürchten, wenn auch der Eigenmietwert für Zweitwohnungen gestrichen wird, können eine solche neue Steuer einführen – sofern das kantonale Parlament und die Bevölkerung zustimmen.
Die befürchteten Steuerausfälle werden kaum eintreffen: Meistens führen Steuersenkungen nämlich zu Mehreinnahmen für den Fiskus, weil dies die Wirtschaft belebt.
Wenn die Leute mehr Geld haben, konsumieren sie mehr.
Das Geld fliesst zu einem grossen Teil weiter in die Wirtschaft, wo wieder Einnahmen generiert werden, was am Schluss auch wieder zu Steuern führt. Davon profitieren alle.
Viele Gründe sprechen für ein Ja am 28. September!
Zur Person: Gregor Rutz ist Jurist und Unternehmer. Seit 2012 sitzt er im Nationalrat. Er ist Mitglied der SVP. Seit 2024 ist er Präsident des Hauseigentümerverbands HEV Schweiz. Gregor Rutz führt eine Kommunikationsagentur und ist Teilhaber einer Weinhandlung.