Eigenmietwert

Zürich hat wohl bald wieder Härtefallklausel beim Eigenmietwert

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Zürcher Kantonsrats-Kommission befürwortet klar die Rückkehr der Härtefallklausel beim Eigenmietwert.

Zürich
Im Kanton Zürich steht die Wiedereinführung einer Regelung bevor, die bei finanziellen Härtefällen steuerliche Entlastung schafft. - keystone

Im Kanton Zürich wird es voraussichtlich bald wieder eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert geben. Die zuständige Kantonsrats-Kommission ist deutlich dafür. Die Regelung soll verhindern, dass Senioren wegen einer zu hohen Steuerrechnung ihr Haus verkaufen müssen.

Das Anliegen stiess in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) auf breite Zustimmung. Niemand solle wegen der Besteuerung des Eigenmietwerts gezwungen sein, aus den eigenen vier Wänden auszuziehen, teilte die WAK am Freitag mit.

Die Härtefallregelung sei eine pragmatische Lösung, die den richtigen – oft älteren Menschen mit abbezahlter Hypothek – zugutekomme. Eine Mehrheit aus SVP, SP, FDP, Mitte, EVP, AL und Teilen der GLP unterstützt deshalb die Vorlage des Regierungsrates.

Mit 13 zu 2 Stimmen beantragt sie dem Kantonsrat, die Härtefallklausel ins Steuergesetz aufzunehmen. Das Parlament wird in einer der kommenden Sitzungen darüber debattieren.

Kritik an fehlender Rückerstattungsverpflichtung

Eine Minderheit aus Grünen und Teilen der GLP kritisiert den Steuerrabatt hingegen. Einerseits «weil die Gesetzesänderung keine Rückerstattungspflicht enthält, die nach Verkauf, Schenkung oder Vererbung des Hauses zum Tragen käme».

Andererseits «weil Hausbesitzer ohnehin nicht zu den benachteiligten Teilen der Bevölkerung gehören». Auslöser für die Härtefallklausel ist, dass die Zürcher Steuerbehörden die Liegenschaften neu bewerten. Klar ist jetzt schon, dass die Häuser viel mehr wert sind als bei der letzten Bewertungsrunde 2009. Dadurch steigt der Eigenmietwert deutlich.

armee
Ernst Stocker ist der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz. - keystone

Somit wird auch die Steuerrechnung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer höher ausfallen. Gleichzeitig musste Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) aber eine bisher existierende Härtefallklausel abschaffen, weil das Bundesgericht zum Schluss kam, dass die gesetzliche Grundlage dafür fehle. Diese gesetzliche Grundlage wird nun nachgeholt.

Kommentare

User #6097 (nicht angemeldet)

Eigenmietwert besteuerung ist eine abzocke der politik. Mehrfach versteuertes vermögen ,darf nicht ab den 65altrrsjahr weiter versteuert werden

User #5927 (nicht angemeldet)

Der Eigenmietwert ist nur eine Steuer auf nicht realisierten Kapitalgewinn sondern ist ein 3-fach Versteuerung des gleichen Geldes. Zuerst als Einkommen versteuert, dann die Vermögenssteuer bis genug Vermögen für den Kauf des Wohneigentums vorhanden war und dann schlussendlich als 3. die laufende Eigenmietwertsteuer. Ganz am Schluss darf man dann noch den "Kapitalgewinn" in Form von Grundstückgewinnsteuer abgeben, was in der heutigen Zeit wo die Grundstücke so rasant teurer werden eigentlich immer 35% ausmachen. Wohneigentum in der Schweiz ist alles, aber sicherlich nicht mehr interessant!

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