Eigenmietwert

    Zürich hat wohl bald wieder Härtefallklausel beim Eigenmietwert

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Die Zürcher Kantonsrats-Kommission befürwortet klar die Rückkehr der Härtefallklausel beim Eigenmietwert.

    Zürich
    Im Kanton Zürich steht die Wiedereinführung einer Regelung bevor, die bei finanziellen Härtefällen steuerliche Entlastung schafft. - keystone

    Im Kanton Zürich wird es voraussichtlich bald wieder eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert geben. Die zuständige Kantonsrats-Kommission ist deutlich dafür. Die Regelung soll verhindern, dass Senioren wegen einer zu hohen Steuerrechnung ihr Haus verkaufen müssen.

    Das Anliegen stiess in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) auf breite Zustimmung. Niemand solle wegen der Besteuerung des Eigenmietwerts gezwungen sein, aus den eigenen vier Wänden auszuziehen, teilte die WAK am Freitag mit.

    Die Härtefallregelung sei eine pragmatische Lösung, die den richtigen – oft älteren Menschen mit abbezahlter Hypothek – zugutekomme. Eine Mehrheit aus SVP, SP, FDP, Mitte, EVP, AL und Teilen der GLP unterstützt deshalb die Vorlage des Regierungsrates.

    Mit 13 zu 2 Stimmen beantragt sie dem Kantonsrat, die Härtefallklausel ins Steuergesetz aufzunehmen. Das Parlament wird in einer der kommenden Sitzungen darüber debattieren.

    Kritik an fehlender Rückerstattungsverpflichtung

    Eine Minderheit aus Grünen und Teilen der GLP kritisiert den Steuerrabatt hingegen. Einerseits «weil die Gesetzesänderung keine Rückerstattungspflicht enthält, die nach Verkauf, Schenkung oder Vererbung des Hauses zum Tragen käme».

    Andererseits «weil Hausbesitzer ohnehin nicht zu den benachteiligten Teilen der Bevölkerung gehören». Auslöser für die Härtefallklausel ist, dass die Zürcher Steuerbehörden die Liegenschaften neu bewerten. Klar ist jetzt schon, dass die Häuser viel mehr wert sind als bei der letzten Bewertungsrunde 2009. Dadurch steigt der Eigenmietwert deutlich.

    armee
    Ernst Stocker ist der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz. - keystone

    Somit wird auch die Steuerrechnung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer höher ausfallen. Gleichzeitig musste Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) aber eine bisher existierende Härtefallklausel abschaffen, weil das Bundesgericht zum Schluss kam, dass die gesetzliche Grundlage dafür fehle. Diese gesetzliche Grundlage wird nun nachgeholt.

    Kommentare

    User #3643 (nicht angemeldet)

    Es isch eifach es riesigs G'stürm... Eigenmietwert rauf dann weg dann Sonderregeln dann vielleicht noch individualbesteuerung Haus auf 2 Personen verteilen und und und. Wiso ? Lasst doch einfach mal einen Stein auf dem anderen stehen.

    User #1970 (nicht angemeldet)

    Richtig ist, dass älteren Wohnungseigentümern die Besteuerung des neuen hohen Eigenmietwerts erlassen werden sollte. Ein entsprechender Betrag muss dann den Erben belastet werden.

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