Das lange Ringen um den Eigenmietwert

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Im September geht die lang diskutierte Vorlage zum Eigenwert an die Urnen. Tatsächlich sorgt die Steuer auf selbstgenutztes Wohneigentum seit langem für Streit.

Wohnhäuser am Hang
Wer in der Schweiz Eigentum bewohnt, muss kontinuierlich für den Eigenmietwert aufkommen. Doch wie lange noch? (Symbolbild) - keystone

Die Besteuerung des Eigenmietwerts von selbstgenutzten eigenen Häusern und Wohnungen geht auf Krisen zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts zurück. Sämtliche Versuche, die ungeliebte und umstrittene Steuer abzumildern oder abzuschaffen, scheiterten bisher.

Schweizweit eingeführt wurde der Eigenmietwert 1934, mit einem Bundesratsbeschluss über die eidgenössische Krisenabgabe. Im Bundesratsbeschluss vom 9. Dezember 1940 über eine Wehrsteuer und auch in dessen Nachfolgebeschlüssen wurde die Selbstnutzung der eigenen Wohnung ausdrücklich zum Einkommen gerechnet. So steht es in der Botschaft der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S), die 2017 den jüngsten Anlauf für die Abschaffung des Eigenmietwerts anstiess.

Geht es nach den Befürwortern dieser Abschaffung, wurde die Steuer bereits im Ersten Weltkrieg einmal erhoben, um kriegsbedingte Einnahmeverluste für den Bund zu kompensieren. 1958 sei die Steuer auf dem Eigenmietwert auf Dauer ins ordentliche Recht überführt worden, schreiben die Abschaffungs-Befürworter weiter.

Verschiedene Anläufe zur Abschaffung

Die Steuer auf einem Naturaleinkommen, wie es im Gesetz heisst, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Anläufe, sie abzuschaffen, gab es in den vergangenen drei Jahrzehnten immer wieder.

1999 scheiterte die Volksinitiative «Wohneigentum für alle» des Hauseigentümerverbands mit 59 Prozent Nein-Stimmen. Verlangt hatte sie unter anderem eine massvolle Besteuerung des Eigenmietwerts. Dieser sollte nur angepasst werden, wenn eine Liegenschaft den Besitzer wechselt.

Wenig später sollte ein Steuerpaket den Rahmen für die Abschaffung des Eigenmietwerts geben. 2004 scheiterte dieses aber am deutlichen Nein der Stimmenden. Die Gegnerschaft kritisierte, dass der Eigenmietwert zwar abgeschafft, aber Steuerabzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten möglich blieben.

Nächster Anlauf am 28. September

2009 folgte die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands. Dieser wollte für Pensionierte den Eigenmietwert streichen. Sie hätten aber Schuldzinsen nicht mehr von den Steuern abziehen können.

Mit gegen 53 Prozent Nein-Stimmen und 13,5 ablehnenden Ständen unterlag das Begehren 2012 an den Urnen. Im Parlament blieb die Abschaffung des Eigenmietwerts ein Thema.

Doch alle eingereichten Vorstösse blieben erfolglos, wie es in der Botschaft zum jüngsten Anlauf heisst. Die von Bundesrat und Parlament unterstützte Vorlage, die nun am 28. September an die Urnen kommt, hat sieben Jahre Behandlungszeit hinter sich.

Kommentare

User #4653 (nicht angemeldet)

Ich hoffe darauf: Erst mal diesen dümmlichen Eigenmietwert abschaffen. Dann ein paar Jahre warten und Abzüge wieder einführen, weil lokale Wirtschaft weniger Aufträge hat.

User #4484 (nicht angemeldet)

Ich bin Eigentümer und lehne die Vorlage ab, weil sie denjenigen mehr gibt, die es am wenigsten brauchen. NEIN.

Weiterlesen

Eigenmietwert
57 Interaktionen
Abstimmungskampf
Immobilie
4 Interaktionen
Immobilien

MEHR EIGENMIETWERT

Eigenmietwert
112 Interaktionen
Regierungsrat
Eigenmietwert
23 Interaktionen
Votum
Gregor Rutz Eigenmietwert
209 Interaktionen
Eigenmietwert
Schlüssel Wohnungstür Eigenmietwert
427 Interaktionen
«An Urne eine Macht»

MEHR AUS STADT BERN

YB
9 Interaktionen
Traumdebüt mit 16
Inselspital Klinikdirektor Oberärztin Vergewaltigung
Inselspital-Zoff
Béatrice Wertli Classes bilingeue
Hoffnung für «ClaBi»
VBG-Abstimmung
2 Interaktionen
VBG-Abstimmung