Das Wichtigste in Kürze
- Am 15. Mai 2022 wurde über das neue Filmgesetz abgestimmt.
- Diese «Lex Netflix» will Streaminganbietern einige Pflichten auferlegen.
- Damit soll die Schweizer Filmkultur gestärkt werden.
Gegen das neue Filmgesetz vom 1. Oktober 2021 wurde das Referendum ergriffen – mit Erfolg. Am 15. Mai 2022 entschied die Bevölkerung in der Schweiz deshalb darüber.
Die Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur wird umgangssprachlich auch «Lex Netflix» genannt.
Die «Lex Netflix» wurde mit 58 Prozent der Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 40 Prozent.
Das neue Filmgesetz im Detail
Das Gesetz will Streaminganbietern eine Umsatzsteuer auferlegen. Auch wird gefordert, dass diese zu mindestens 30 Prozent europäische Inhalte zeigen. Man will damit die Schweizer Filmkultur stärken und Aufträge ins Inland holen. Im Ausland sind solche Regelungen keine Seltenheit.
Lesen Sie hier alle Informationen rund um das neue Filmgesetz.
Die Empfehlung des Bundesrats
Der Bundesrat hat das neue Filmgesetz anhand Beispielen aus dem Ausland entworfen. Ausserdem will er damit eine Lücke schliessen, die durch die Digitalisierung entstanden ist.
Grössere Fernsehsender unterliegen schon seit über zehn Jahren solchen Regelungen. Das Schweizer Filmschaffen sowie die Kulturvielfalt liegt dem Bundesrat am Herzen.
Hier finden Sie die Empfehlung von Bundesrat und Parlament.
Die Argumente der Befürworter
Vertreter verschiedener Parteien und Schweizer Filmkulturverbänden setzen sich für ein Ja bei der Abstimmung im Mai ein.
Es sei recht, dass ausländische Megakonzerne, die hier ihr Geld verdienen, auch hier Geld investieren. Schweizer Filmschaffende sind aufgrund der sprachlichen Diversität auf Unterstützung angewiesen. Die gestellten Bedingungen seien ausserdem gerecht und massvoll.
Hier können Sie mehr über die Argumente der Befürworter für das neue Filmgesetz erfahren.
Die Argumente der Gegnerschaft
Eine Quote für europäische Filme einzuführen, sei keine Lösung, meint das Nein-Komitee. Es würden lediglich Inhalte wegfallen, die ausserhalb Europas produziert würden. Des Weiteren würde die vierprozentige Umsatzabgabe nur die Kosten für die Konsumenten erhöhen. Das wäre ein erheblicher Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit.
Hier finden Sie alle Argumente der Gegnerschaft.