Corona-Sondervermögen in Rheinland-Pfalz weithin mit Gesetz konform

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Deutschland,

Das 2020 eingerichtete Sondervermögen stimmt weithin mit der Verfassung des deutschen Bundeslandes überein. Den Entscheid fällte das Landesverfassungsgericht.

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Blick auf Koblenz. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AFD-Fraktion zog vor den Verfassungsgerichtshof aufgrund des Corona-Sondervermögens.
  • Das Corona-Sondervermögen stimmt aber grösstenteils mit der Verfassung überein.

Das Corona-Sondervermögen des Landes Rheinland-Pfalz ist zum Teil verfassungswidrig. Grösstenteils stehe das Sondervermögen, das im Herbst 2020 eingerichtet worden war, aber im Einklang mit der Verfassung.

Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes am Freitag in Koblenz. Das Land hatte mehr als eine Milliarde Euro zur Bewältigung der Pandemie aufgenommen. (Az. VGH N 7/21)

Dadurch sollten Massnahmen unter anderem in den Bereichen Breitbandausbau, Gesundheit, Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Schule bis längstens Ende 2023 finanziert werden. Die AfD-Fraktion im Mainzer Landtag sah in dem Sondervermögen einen Verstoss gegen die Schuldenregel der Landesverfassung und zog vor Gericht.

Das Landesverfassungsgericht erklärte nun, dass das Land neue Schulden nur in aussergewöhnlichen Notsituationen aufnehmen dürfe. Sie dürften nur für solche Massnahmen verwendet werden, «die gezielt und zweckgerichtet auf die Überwindung der Notlage gerichtet» seien.

Mittel für digitale Infrastruktur und erneuerbare Energien nutzen

Das Gericht beanstandete darum, dass Mittel in den Ausbau der digitalen Infrastruktur fliessen sollten. Zusätzlich sollen Mittel in die Förderung von Unternehmen im Bereich von erneuerbaren Energien und Umwelt fliessen. Zwar liege es auf der Hand, «dass sich durch die Corona-Pandemie Bedarfe zum Ausbau der digitalen Infrastruktur» ergäben, hiess es. Doch dafür seien bereits im Doppelhaushalt 2019/2020 Mittel bereitgestellt worden.

Bei der Förderung von Unternehmen speziell im Bereich Umwelt sei ein Zusammenhang mit der Pandemie nicht erkennbar. Die übrigen Massnahmen seien aber verfassungsgemäss.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) erklärte nach dem Urteil: «Es war richtig, in dieser Situation ein Sondervermögen einzurichten und nicht zwingend auf unsere Rücklagen zurückzugreifen zu müssen.»

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