Corona-Maskendeal: Mildere Strafe für deutsche Politiker-Tochter
Im Maskenaffären-Prozess gegen Andrea Tandler ist das Urteil wegen Steuerhinterziehung nun rechtskräftig – die Haftstrafe wurde vom Bundesgerichtshof gemildert.

Im Zusammenhang mit einer Maskenaffäre in der Corona-Pandemie ist ein Urteil gegen die deutsche Politikertochter Andrea Tandler und ihren Geschäftspartner wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung rechtskräftig – die Haftstrafe wurde jedoch abgemildert. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH), das oberste deutsche Zivil- und Strafgericht, mit.
Die Unternehmerin war im Dezember 2023 am Landgericht München zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner erhielt drei Jahre und neun Monate. Das Urteil wurde nun in dem Punkt geändert, dass beide jeweils nur noch eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüssen müssen, wie ein BGH-Sprecher sagte.
Von Millionenprovision zur Gefängnisstrafe
Die Verfahren zur Hinterziehung von Einkommensteuer wurden zwischenzeitlich eingestellt, die Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung blieb jedoch bestehen.
Tandler ist Tochter des früheren Generalsekretärs der christdemokratischen Partei CSU, die das Bundesland Bayern regiert, und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler.
Zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 vermittelte sie für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen deutschen Bundes- und Landesbehörden. Dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro. Verurteilt worden waren sie und ihr Geschäftspartner, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert hatten.