So geht es jetzt weiter mit der E-ID
Die Volksabstimmung wird nicht wiederholt, doch die E-ID bleibt wenig fassbar. Einiges weiss man aber schon jetzt.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem OK des Bundesgerichts kann die E-ID definitiv eingeführt werden.
- Wie es nun wann weitergeht – und was es mit dem App-Namen «Swiyu» auf sich hat.
Das Bundesgericht hat entschieden: Die Volksabstimmung über die E-ID muss nicht wiederholt werden. Gegner der E-ID hatten das Lobbying der Swisscom beanstandet. Sie verwiesen in ihrer Argumentation auf den äusserst knappen Ausgang letzten Herbst.
Damit ist der Weg frei für die fristgerechte Einführung der «elektronischen Identität» in der Schweiz. So geht es nun weiter:

Wann ist es so weit? Ab Dezember 2026 soll die E-ID zur Verfügung stehen. Den Termin könne man trotz der vom Parlament beschlossenen Budgetkürzungen einhalten, betont das EJPD. Auch die Sicherheit der E-ID und der E-ID-Vertrauensinfrastruktur sei trotz Sparmassnahmen gewährleistet.
Wo wird dennoch gespart? Dem Sparhammer zum Opfer fallen alle geplanten Weiterentwicklungen der E-ID. Dies betrifft insbesondere die Anbindung an internationale E‑ID-Systeme, möglicherweise auch die Entwicklung weiterer digitaler Nachweise. Nicht dazu zählt hingegen die Einführung des elektronischen Führerausweises.
Was wird jetzt noch angepasst? Der Bund ist bemüht, die Akzeptanz der E-ID angesichts des knappen Abstimmungsresultats zu stärken. So sollen etwa nur noch für gesetzlich berechtigte Anbieter möglich sein, die AHV-Nummer abzufragen.
Alle Anbieter müssen vorgängig in einem öffentlichen Register hinterlegen, welche Datenabfragen und zu welchem Zweck sie wünschen. Wer sich nicht daran hält, kann vom E-ID-System ausgeschlossen werden.
Muss man für die E-ID das Schweizer Bürgerrecht haben? Nein, die E-ID steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz zur Verfügung. Sie soll freiwillig und gratis sein.

Was muss man tun, wenn man die E-ID nutzen will? Zur Bestellung wird ein gültiger Schweizer Ausweis oder Ausländerausweis benötigt. Voraussetzung für die Nutzung der E-ID ist die bereits seit 2025 als Testversion verfügbare Swiyu-App. Nach dem Herunterladen der App wird man den Ausstellungsprozess starten können.
Wird die App weiterhin «Swiyu» heissen? Ja – schliesslich hat der Name auch viel gekostet, nämlich über 60'000 Franken, wie letztes Jahr bekannt wurde. «Swiyu» ist ein Kunstwort und steht für «Switzerland» und «you», weil Englisch als Sprachenkompromiss auserkoren wurde. Ausserdem habe es noch ein «i» für «ich» oder «Identität» drin und das «u» könne auch für «united» stehen.











