So geht es jetzt weiter mit der E-ID

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Die Volksabstimmung wird nicht wiederholt, doch die E-ID bleibt wenig fassbar. Einiges weiss man aber schon jetzt.

e-id
Justizminister Beat Jans präsentiert die Testversion der E-ID neben der klassischen Identitätskarte. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem OK des Bundesgerichts kann die E-ID definitiv eingeführt werden.
  • Wie es nun wann weitergeht – und was es mit dem App-Namen «Swiyu» auf sich hat.

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Volksabstimmung über die E-ID muss nicht wiederholt werden. Gegner der E-ID hatten das Lobbying der Swisscom beanstandet. Sie verwiesen in ihrer Argumentation auf den äusserst knappen Ausgang letzten Herbst.

Damit ist der Weg frei für die fristgerechte Einführung der «elektronischen Identität» in der Schweiz. So geht es nun weiter:

Das Stimmvolk hat das E-ID-Gesetz am 28. September 2025 mit 50,39 Prozent Ja-Stimmen angenommen. - keystone

Wann ist es so weit? Ab Dezember 2026 soll die E-ID zur Verfügung stehen. Den Termin könne man trotz der vom Parlament beschlossenen Budgetkürzungen einhalten, betont das EJPD. Auch die Sicherheit der E-ID und der E-ID-Vertrauensinfrastruktur sei trotz Sparmassnahmen gewährleistet.

Wo wird dennoch gespart? Dem Sparhammer zum Opfer fallen alle geplanten Weiterentwicklungen der E-ID. Dies betrifft insbesondere die Anbindung an internationale E‑ID-Systeme, möglicherweise auch die Entwicklung weiterer digitaler Nachweise. Nicht dazu zählt hingegen die Einführung des elektronischen Führerausweises.

Wirst du die E-ID nutzen?

Was wird jetzt noch angepasst? Der Bund ist bemüht, die Akzeptanz der E-ID angesichts des knappen Abstimmungsresultats zu stärken. So sollen etwa nur noch für gesetzlich berechtigte Anbieter möglich sein, die AHV-Nummer abzufragen.

Alle Anbieter müssen vorgängig in einem öffentlichen Register hinterlegen, welche Datenabfragen und zu welchem Zweck sie wünschen. Wer sich nicht daran hält, kann vom E-ID-System ausgeschlossen werden.

Muss man für die E-ID das Schweizer Bürgerrecht haben? Nein, die E-ID steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz zur Verfügung. Sie soll freiwillig und gratis sein.

swiyu
Die Beta-Version der swiyu-App, welche für die digitale Identitätskontrolle verwendet werde soll. - Keystone

Was muss man tun, wenn man die E-ID nutzen will? Zur Bestellung wird ein gültiger Schweizer Ausweis oder Ausländerausweis benötigt. Voraussetzung für die Nutzung der E-ID ist die bereits seit 2025 als Testversion verfügbare Swiyu-App. Nach dem Herunterladen der App wird man den Ausstellungsprozess starten können.

Wird die App weiterhin «Swiyu» heissen? Ja – schliesslich hat der Name auch viel gekostet, nämlich über 60'000 Franken, wie letztes Jahr bekannt wurde. «Swiyu» ist ein Kunstwort und steht für «Switzerland» und «you», weil Englisch als Sprachenkompromiss auserkoren wurde. Ausserdem habe es noch ein «i» für «ich» oder «Identität» drin und das «u» könne auch für «united» stehen.

Kommentare

User #1690 (nicht angemeldet)

Braucht niemand ausser EUBeat

User #3483 (nicht angemeldet)

«Switzerland»«you», weil Englisch die neue CH Landesprache ist. Auch deshalb, nein Danke.

Weiterlesen

160 Interaktionen
Bundesgericht urteilt
Monica Amgwerd E-ID Bundesgericht
178 Interaktionen
Swisscom-Lobbying
teaer
1'853 Interaktionen
Nach Ja zur E-ID

MEHR E-ID

E-ID
26 Interaktionen
E-ID-Entscheid
Daniel Frischknecht EDU
9 Interaktionen
E-ID
e-id
11 Interaktionen
Vor der Einführung
e-id
277 Interaktionen
Stalking und E-ID

MEHR AUS STADT BERN

Dominik Fitze SP
Gewichtige Rücktritte
«Fall’n’Roll»
«Fall'n'Roll»
2 Interaktionen
Bern
3 Interaktionen
Bern