Bundesgericht

Bundesgericht kann morgen E-ID-Abstimmung kippen

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Lausanne,

Die Swisscom hat das Ja-Lager finanziell unterstützt. Vor Gericht wird morgen geklärt, ob sie das durfte und ob die ultraknappe Volksabstimmung wiederholt wird.

swiyou E-ID
Die Public Beta der Wallet-App swiyu zeigt auf einem Smartphone die Beta-Version einer elektronischen Identität (E-ID) sowie die zugehörige Vertrauensinfrastruktur, fotografiert am 2. Juni 2025 in Zürich. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Swisscom hat direkt und indirekt in den Abstimmungskampf um die E-ID eingegriffen.
  • Als Unternehmen im Besitz des Bundes dürfe sie das nicht, sagen E-ID-Gegner.
  • Wegen des knappen Ausgangs muss nun das Bundesgericht entscheiden.

Es war ein Zittersieg der E-ID-Befürworter am Abstimmungssonntag vom 28. September 2025: Nur gerade 50,39 Prozent des Stimmvolks sagten Ja, 21'224 Stimmen machten den Unterschied.

Nun könnte morgen das Bundesgericht aber die Abstimmung kippen. Nur indirekt wegen des knappen Resultats – denn dass korrekt gezählt wurde, davon gehen auch die Beschwerdeführer aus. Umstritten ist aber, was davor im Abstimmungskampf passierte: Die Swisscom, zur Mehrheit im Besitz des Bundes, mischte mit 30'000 Franken auf der Ja-Seite mit.

Monica Amgwerd E-ID
Monica Angwerd, Vorstandsmitglied «Digitale Integrität Schweiz», vom Nein-Komitee zur E-ID, spricht zum Abstimmungsergebnis am 28. September 2025, in Bern. - keystone

Beschwerden eingereicht haben verschiedene Einzelpersonen, aber auch die EDU und im Namen von Mass-Voll deren Präsident Nicolas Rimoldi. Sie erheben alle denselben Vorwurf: Dass die Einflussnahme der Swisscom nicht zulässig gewesen sei.

Dies sei ein klarer Verstoss gegen die in der Bundesverfassung garantierte Abstimmungsfreiheit. «Als staatlich beherrschtes Unternehmen unterliegt die Swisscom einer strikten Neutralitätspflicht. Diese hat sie mehrfach verletzt», sagt Monica Amgwerd von «Digitale Integrität Schweiz», die die E-ID-Nein-Kampagne leitete. Bereits vor der Abstimmung war man deswegen bei Bundesrat Albert Rösti vorstellig geworden.

Chancen intakt

Dass eine Volksabstimmung durch das Bundesgericht für ungültig erklärt wird, ist in der Geschichte erst einmal vorgekommen: Bei der CVP-Initiative gegen die «Heiratsstrafe», über die 2016 abgestimmt wurde. Der Bundesrat hatte mit komplett falschen Zahlen argumentiert, Das Abstimmungsergebnis war beinahe so knapp wie bei der E-ID.

Ein knappes Resultat wäre denn auch einer der Faktoren für das Bundesgericht, um einen Volksentscheid zu kippen. Die Gerichtsverhandlung über die E-ID-Abstimmung morgen ist öffentlich. Die gilt als Hinweis darauf, dass ein solcher Ausgang in der Luft liegt.

bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne hat zu entscheiden, ob die Swisscom sich am Abstimmungskampf um die E-ID beteiligen durfte – und ob die Volksabstimmung wiederholt werden muss. - keystone

Denn öffentliche Beratungen gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn sich die beteiligten Gerichtsmitglieder nicht einig sind, wenn das Abteilungspräsidium dies anordnet oder wenn es ein Gerichtsmitglied verlangt.

«Die Beschwerde ist sicher nicht chancenlos», sagt auch Felix Uhlmann. Er ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre an der Universität Zürich. Das Bundesgericht müsse abwägen, wie «staatlich» beziehungsweise «privat» die Swisscom sei.

Hast du für die E-ID gestimmt?

Und wie sehr sie vom Ausgang der E-ID-Abstimmung betroffen sei: Je nachdem dürfen auch staatliche Unternehmen dann in Abstimmungskämpfen intervenieren. Genau dies macht die Swisscom geltend: Die E-ID sei sehr nahe am Kerngeschäft und man wolle zur Digitalisierung beitragen.

E-ID-Einführung gefährdet

Andere Experten äussern sich mit mehr Vorbehalten. So verweist Staatsrechtler Andreas Glaser darauf, dass «nur» die Swisscom Geld spendete und nicht etwa der Bundesrat. Politologe Oliver Strijbis bezeichnet die Abstimmungsbeschwerde gegen die E-ID als übertrieben: «30’000 Franken entscheiden keine nationale Abstimmung – auch keine knappe.»

Es seien eben nicht alleine die 30'000 Franken, hält der Monica Amgwerd entgegen: Die Swisscom sei auch Mitglied von mehreren Lobby-Organisationen, welche die E-ID in der Schweiz bewerben. «Die Swisscom hat es verweigert, weitere Nachweise vorzulegen über ihre Interventionen in den Abstimmungskampf. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Einmischung der Swisscom noch erheblicher war als bisher gedacht», so Amgwerd.

Die Swisscom sei nicht die SBB oder die Post, findet auch der Grüne Nationalrat Gerhard Andrey bei «Le Temps». Und auch SP-Ständerat Carlo Sommaruga sieht in den Beschwerden primär eine Attacke von rechten Kreisen auf einen Staatsbetrieb.

Einig scheint man sich aber in Politik und bei Juristen zu sein: Neutraler wäre besser gewesen und das Verhalten der Swisscom war politisch nicht gerade sensibel. Denn sollte das Bundesgericht die Beschwerden gutheissen, müsste die Abstimmung wiederholt werden. Damit wäre dann wohl auch nichts mit der für Dezember geplanten Einführung der E-ID.

Kommentare

User #4306 (nicht angemeldet)

Wieviel geld fliesst bei abstimmungen von Parteien in den Wahlkapf & co. da müsste ja jede abstimmung ans Bundesgericht.

User #5926 (nicht angemeldet)

Mein Dank an Frau Monica Angwerd, Vorstandsmitglied und an die Organisation «Digitale Integrität Schweiz» für Eure Beharrlichkeit. Ich hoffe, das Gericht ist kritisch und sorgfältig genug.

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