Bundesgericht urteilt: Abstimmung über E-ID bleibt gültig
Das Bundesgericht hat die Abstimmung zur E-ID nicht gekippt. Ein Teil der Beschwerden war verspätet, der Rest wog für die Richter zu wenig schwer.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht wies die Beschwerden gegen die E-ID-Abstimmung ab.
- Auf einen Teil trat es wegen verpasster Fristen gar nicht erst ein.
- Umstritten war, ob die Swisscom-Zuwendung rechtzeitig bekannt gewesen sei.
Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung die Beschwerden gegen die Referendumsabstimmung zur E-ID abgewiesen. Auf einen Teil der Beschwerden ist es wegen wegen verpasster Eingabefrist nicht eingetreten.
Die Frage, ob alle sechs Beschwerden rechtzeitig eingereicht wurden, war einer der Punkte, zu dem die Meinungen weit auseinander gingen.
Zwei Richter waren der Ansicht, dass die Frist für das Einreichen der Stimmrechtsbeschwerde nicht mit der Publikation der Swisscom-Zuwendung auf der Plattform der eidgenössischen Finanzkommission (EFK) zu laufen begann.
Verspätete Information wiege zu wenig schwer
Diese Seite «kenne kein Mensch», so ihre Meinung. Die Mehrheit beharrte jedoch darauf, weshalb auf diese Beschwerde nicht eingetreten wurde.
Somit blieben nur noch die nicht monetären Zuwendungen der Verlage Ringier und TX Group von rund 163'000 Franken übrig, über welche zu spät informiert wurde.
Die verspätete Information hat jedoch nicht die Schwere, um eine Abstimmung aufzuheben, wie es die Beschwerdeführer verlangt hatten.














