Beschwerdeführer spricht nach E-ID-Entscheid von peinlichem Urteil
Beschwerdeführende sind nach dem Bundesgerichtsentscheid nicht nur enttäuscht darüber, dass die Abstimmung zur E-ID nicht wiederholt werden muss. Es ärgert sie auch, dass zur Zulässigkeit der umstrittenen Swisscom-Spende kein Entscheid gefallen ist.

«Das Gericht hat ein trauriges Schauspiel geboten», sagte EDU-Schweiz-Präsident Daniel Frischknecht nach der öffentlichen Beratung in Lausanne zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Alle fünf Richter seien der Meinung gewesen, dass die Swisscom mit dem Beitrag an die E-ID-Kampagne einen Fehltritt begangen habe. Aber aus formaljuristischen Gründen sei das Gericht auf die Beschwerden nicht eingetreten. «Wir fühlen uns irgendwie veräppelt», sagte er.
Es sei «nur noch peinlich», dass das Gericht entschieden habe, dass bei den Beschwerden der Zeitpunkt der Publikation der Kampagnenbeiträge durch die Eidgenössische Finanzkontrolle hätte berücksichtigt werden müssen. Niemand kenne diese Seite. Sogar einer der Bundesrichter habe die ihm unbekannte Seite suchen müssen.
Das Gericht habe darin versagt, die Verfassung und die Grundrechte zu schützen, wie es sein Auftrag wäre, sagte Nicolas Rimoldi, Präsident der Bewegung Mass-Voll, zu Keystone-SDA.
«Das Urteil ist eine Schande, ist unwürdig und ist ein Freipass für Grosskonzerne, Gesetze zu brechen.» Das zerstöre das System. Der Gerichtspräsident habe grundsätzlich bestätigt, dass das Handeln der Swisscom illegal gewesen sei. Folgerichtig hätte er mit den anderen Richtern das Abstimmungsresultat aufheben müssen.
Mass-Voll werde nun härter denn je dafür kämpfen, dass die E-ID freiwillig bleibe und die Grundrechte geschützt blieben. Weil weder die Parteien im Parlament noch das Bundesgericht die Grundrechte schützten, brauche es Mass-Voll als nationale Partei im Parlament.
Das Urteil gehe davon aus, dass alle das Transparenzregister zur Politikfinanzierung der Finanzkontrolle kennen sollten, sagte Artur Terekhov, Rechtsvertreter von Mass-Voll. «Das ist weltfremd.» Der Entscheid habe das Potenzial, in juristischen Fachkreisen zum Fehlurteil des Jahres gekürt zu werden.
Materiell habe die Mehrheit des Gerichts die Beschwerdefrist als verpasst betrachtet. Die Minderheit habe zu Recht darauf hingewiesen, dass die Zuwendung der Swisscom deutlich über der gesetzlichen Transparenzschwelle liege.
Eine Mehrheit habe sich dahingehend geäussert, dass die Spende der Swisscom unzulässig gewesen sei, sagte Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP Schweiz, gegenüber Keystone-SDA. Doch enttäuschend seien auch materielle Aussagen einzelner Bundesrichter.
Zum Beispiel sei nie darüber gesprochen worden, in welchem Verhältnis die 30'000-Franken-Spende der Swisscom zum Budget von 120'000 Franken des Nein-Lagers gestanden habe. Auch habe das Swisscom ihr Logo für einen Pro-Flyer zur Verfügung gestellt.
Kritik richtete Fiechter auch an den beteiligten SVP-Bundesrichter. Dieser habe sich von der Medienberichterstattung leiten lassen, wonach hohe Kampagnenbudgets nicht zwingend zu Abstimmungserfolgen führten und so seine Argumentation untermauert, dass die Swisscom-Spende ohne Einfluss gewesen sei. «Das finde ich nicht korrekt.»
Zufrieden ist die Swisscom. Die E-ID könne nun eingeführt werden, sagte Sprecher Sepp Huber. Das Gericht habe die Frage, ob die Spende an die E-ID-Kampagne zulässig gewesen sei, zwar diskutiert, und es habe unterschiedliche Voten geben.
Aber ein Entscheid sei nicht gefallen. Swisscom werde nun prüfen, wie sie mit künftigen Kampagnen umgehe und jeweils von Fall zu Fall über das Vorgehen entscheiden. «Jede Abstimmung ist wieder anders.»









