Bund nimmt vor der Einführung Anpassungen an der E-ID vor

Keystone-SDA
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Bern,

Die neue elektronische Identitätskarte der Schweiz (E-ID) kann voraussichtlich ab 1. Dezember dieses Jahres eingesetzt werden. Das hat der Bundesrat am Mittwoch bekanntgegeben. Bis zu diesem Datum lässt das Bundesamt für Justiz noch Anpassungen an der E-ID vornehmen.

e-id
Die e-ID ist eine von vielen Änderungen für die Schweizer Bevölkerung in diesem Jahr. - keystone

Wie der Bundesrat am Mittwoch bekanntgab, will das Bundesamt für Justiz (BJ) damit die Akzeptanz der E-ID stärken. Der Einführung der E-ID stimmte das Schweizer Volk im September 2025 an der Urne nur ganz knapp zu.

Konkret soll es nach Einführung der E-ID nur für gesetzlich berechtigte Anbieterinnen möglich sein, die AHV-Nummer der Nutzenden abzufragen. Unautorisierte Anfragen würden von der «Swiyu»-App automatisch blockiert, heisst es in der Bundesratsmitteilung. «Swiyu» ist der Name der Applikation, mit welcher die E-ID bestellt werden kann.

Auch sollen E-ID-Anbieterinnen verpflichtet werden, ihre Datenabfragen und deren Zweck vorgängig in einem öffentlich zugänglichen Register des Bundes zu hinterlegen. Fehlt die Registrierung oder verlangt die Anbieterin zu viele Informationen der Nutzenden, erhalten diese via Swiyu eine Warnung und können beim BJ eine entsprechende Missbrauchsmeldung machen.

Das BJ soll eine fehlbare Anbieterin als letzte Massnahme vom E-ID-System und der Vertrauensinfrastruktur ausschliessen können.

Unmittelbar nach dem Urnenentscheid habe Bundesrat Beat Jans das BJ beauftragt, die Hauptkritik der Gegnerinnen und Gegner der E-ID bis zur Einführung der E-ID soweit möglich umzusetzen, steht in der Mitteilung des Bundesrats weiter. An seiner Sitzung vom Mittwoch ist der Bundesrat über die geplanten Anpassungen informiert worden.

Mit der E-ID sollen sich Nutzerinnen und Nutzer künftig digital ausweisen können. Die E-ID soll künftig benutzt werden können, um im Internet beispielsweise einen Strafregisterauszug zu bestellen, ein Bankkonto zu eröffnen oder sein Alter nachzuweisen beim Kauf von Alkohol.

Sie ist eine freiwillige digitale Alternative zum Schweizer Pass oder der ID-Karte, die man immer auf dem Handy dabei haben kann.

Kommentare

User #5424 (nicht angemeldet)

Jans, ein Schluck kaltes Wasser.

User #4640 (nicht angemeldet)

Das waren noch Zeiten als Bundesrat Jans in der Arena kundtat dass die AHV-Nr. schon jetzt auf der aktuellen physischen ID-Karte ersichtlich sei.. lol

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