E-ID: Das neue Gesetz kurz zusammengefasst
Am 28. September 2025 stimmt die Schweiz über eine neue Version des elektronischen Identitätsnachweises ab – diesmal vollständig in staatlicher Hand.

Das E-ID-Gesetz soll die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises in der Schweiz regeln. Anders als die 2021 abgelehnte Vorlage sieht das neue Gesetz vor, dass der Bund die E-ID herausgibt und die dafür notwendige technische Infrastruktur betreibt.
So soll die E-ID funktionieren
Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte und wird in einer App namens «swiyu» auf dem Smartphone gespeichert.

Nutzer können sich damit gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, etwa beim Beantragen eines elektronischen Führerausweises oder beim Nachweis des Alters beim Kauf von Produkten mit Altersbeschränkung. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos.
Das Gesetz sieht vor, dass Behörden und Unternehmen nur diejenigen Daten abfragen dürfen, die für die jeweilige Nutzung nötig sind. Beim Altersnachweis wird beispielsweise nur bestätigt, dass die Person das erforderliche Mindestalter erreicht hat, ohne das genaue Geburtsdatum preiszugeben. Die E-ID wird mit dem Smartphone verknüpft und kann nicht kopiert werden.
Infrastruktur für andere Nachweise
Die staatliche Infrastruktur kann auch von anderen Behörden und Unternehmen genutzt werden, um eigene elektronische Nachweise auszustellen – beispielsweise Diplome, Mitgliederausweise oder Fahrzeugausweise.

Die Entwicklungs- und Betriebskosten für 2023 bis 2028 belaufen sich auf rund 180 Millionen Franken. Bei einem Ja könnte die E-ID frühestens Mitte 2026 eingeführt werden.
Der Bund hat die E-ID im Dialog mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft entwickelt und bereits Pilotprojekte durchgeführt.