Bundesrat befürwortet E-ID-Gesetz
Am 28. September 2025 stimmt die Schweiz über eine neue Version des elektronischen Identitätsnachweises ab – diesmal vollständig in staatlicher Hand.

Bundesrat und Parlament empfehlen die Annahme des E-ID-Gesetzes und sehen darin einen wichtigen Schritt für die digitale Zukunft der Schweiz.
Aus Sicht der Landesregierung ist eine staatliche E-ID notwendig, damit die Schweiz bei der Digitalisierung international mithalten kann.
Verbesserung gegenüber heutiger Situation
Der Bundesrat betont, dass heute bereits viele Geschäfte im Internet eine Identitätsprüfung erfordern – etwa beim Abschluss eines Handyvertrags oder der Eröffnung eines Bankkontos. Diese erfolge oft über umständliche und unsichere Verfahren wie das Versenden von Ausweiskopien. Die E-ID würde diese Prozesse vereinfachen und sicherer machen.

Die Regierung hebt hervor, dass die neue E-ID den grösstmöglichen Schutz der Privatsphäre gewährleiste.
Nutzer könnten bei jeder Verwendung selbst entscheiden, wem sie welche Daten übermitteln. Der Bund entwickle, gebe die E-ID heraus und betreibe die erforderliche Infrastruktur, wodurch Transparenz und Kontrolle gewährleistet seien.
Wirtschaftliche und strategische Argumente
Die E-ID fördere gemäss Bundesrat Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz, da durchgehend elektronische Abläufe möglich würden.

Ohne staatliche E-ID bestehe die Gefahr, dass sich private Angebote grosser Technologiekonzerne durchsetzten, bei denen der Bund keine Verantwortung für Datenschutz und -sicherheit übernehmen könne. Dies würde die digitale Souveränität der Schweiz einschränken.
Viele Staaten böten ihren Bürgern bereits eine E-ID an, argumentiert der Bundesrat. Die Schweiz müsse aufholen, um den digitalen Wandel international mitgestalten zu können.