Staatsanwalt fordert Schuldspruch für Zürcher Messerstecher
Im Prozess um den Messerangriff auf drei Kinder in Zürich hat der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von 15 Jahren gefordert. Er stufte den Täter im Gegensatz zum Gutachter als schuldfähig ein.

Die Anklage weiche vom psychiatrischen Gutachten ab, wie der Staatsanwalt am Donnerstag in seinem Plädoyer mitteilte. Der Täter habe die Tat gewollt und sei steuerungsfähig gewesen.
Der Student habe die Strafbarkeit der Tat vorab mit dem Programm ChatGPT diskutiert. Zudem sei er von ähnlichen Angriffen in seiner Heimat China inspiriert worden. Er habe bei dem Angriff aus Rachsucht und Geltungsdrang besonders skrupellos gehandelt.
Die Staatsanwaltschaft verlangt deshalb eine Verurteilung wegen mehrfachen versuchten Mordes. Sie fordert 15 Jahre Freiheitsstrafe, eine ambulante Behandlung während des Vollzugs sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren.
Der Beschuldigte griff am 1. Oktober 2024 in Zürich Oerlikon eine Gruppe von Kindergartenkindern mit einem Messer an. Drei Kinder wurden verletzt, eines davon lebensgefährlich.










