Ab 2029 muss der Eigenmietwert nicht mehr versteuert werden

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Bern,

Ab dem Steuerjahr 2029 muss der Eigenmietwert auf selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr versteuert werden. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Die Forderung der Gebirgskantone nach einer Abschaffung nicht vor 2030 wird damit nicht erfüllt.

Ab Anfang 2029 wird der Eigenmietwert abgeschafft. Das hat der Bundesrat ein halbes Jahr nach der entsprechenden Volksabstimmung beschlossen.(Themenbild)
Ab Anfang 2029 wird der Eigenmietwert abgeschafft. Das hat der Bundesrat ein halbes Jahr nach der entsprechenden Volksabstimmung beschlossen.(Themenbild) - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Ein halbes Jahr nach dem deutlichen Ja an der Urne schafft die Landesregierung Klarheit über die Inkraftsetzung der Reform der Wohneigentumsbesteuerung. Nach der Abstimmung hatte der Bund die Finanzdirektorenkonferenz der Kantone konsultiert. Die Kantone sollten genügend Zeit erhalten, um sich auf die Umstellung vorzubereiten, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter Ende September.

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone wollte die Abschaffung nicht vor Anfang 2030. Um Mindereinnahmen zu kompensieren, können die Tourismuskantone eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften erheben. Die Einführung einer Objektsteuer sei jedoch rechtlich und politisch wesentlich komplexer, als man dies im Abstimmungskampf habe wahrhaben wollen, machten die Gebirgskantone geltend.

Kommentare

User #5450 (nicht angemeldet)

immer die gleichen Fehler bei der Formulierung einer Initiative. Es müssen zwingend immer Termine integriert werden. Bis wann nach der Einreichnung muss eine Abstimmung vor das Volk, und bis wann muss bei einer Annahme durch das Stimmvolk die Intiative vollständig umgesetzt sein.

User #2002 (nicht angemeldet)

Dann wird die Individualbesteuerung auch erst 2030 eingeführt.

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