Gebirgskantone wollen Eigenmietwert nicht vor 2030 abschaffen

Keystone-SDA
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Bern,

Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone möchte, dass der Eigenmietwert auf selbstbewohnte Zweitwohnungen nicht vor Anfang 2030 abgeschafft wird. In einem Brief an Bundesrätin Karin Keller-Sutter ersuchen die Gebirgskantone darum, den entsprechenden Bundesbeschluss nicht vor dem 1. Januar 2030 in Kraft zu setzen.

Wenn der Eigenmietwert wohl per 2028 fällt, lassen sich Unterhaltskosten für die Liegenschaft bei den Steuern nicht mehr abziehen. Im Kanton Aargau sollen Investitionen in Energie- un...
Wenn der Eigenmietwert wohl per 2028 fällt, lassen sich Unterhaltskosten für die Liegenschaft bei den Steuern nicht mehr abziehen. Im Kanton Aargau sollen Investitionen in Energie- un... - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Verschiedene Medien berichteten am Dienstag über den am 26. November 2025 verschickten Brief, der auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Die Konferenz der Gebirgskantone fordert darin eine Frist von fünf Jahren für die Einführung der Objektsteuer und nicht schon 2028.

In einer Antwort auf den Brief habe das Eidgenössische Finanzdepartement der Regierungskonferenz der Gebirgskantone beschieden, dass eine Vernehmlassung bei der Finanzdirektorenkonferenz abgewartet und danach Beschluss gefasst werde, teilte der Generalsekretär der Regierungskonferenz der Gebirgskantone, Fadri Ramming, am Dienstag auf Anfrage mit.

Die Plenarversammlung der Konferenz sei einstimmig zum Schluss gelangt, Bundesrätin Keller-Sutter zu ersuchen, eine lnkraftsetzung des Bundesbeschlusses über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften nicht vor dem 1. Januar 2030 vorzusehen.

Um Mindereinnahmen zu kompensieren, können die Tourismuskantone eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften erheben. Die Einführung einer Objektsteuer sei jedoch rechtlich und politisch wesentlich komplexer, als man dies im Abstimmungskampf habe wahrhaben wollen, teilte Ramming mit.

Es gehe dabei «nicht um Verzögerung, sondern um Sorgfalt». Denn, wenn die Lösungen rechtlich nicht sauber abgestützt seien und ins bestehende Steuersystem eingefügt werden könnten, führe dies «zu Angriffsflächen».

Ausserdem bedinge der politische Prozess, der in den Kantonen über das Kantonsparlament, kantonale Abstimmungen und in einigen Kantonen auch noch über Gemeindeabstimmungen führe, erhebliche Vorlaufzeiten.

Interne Abklärungen hätten gezeigt, dass nicht alle in der Regierungskonferenz zusammengeschlossenen Kantone die Einführung einer Objektsteuer prüften, die stark betroffenen jedoch schon, so der Generalsekretär weiter. In letzteren liefen derzeit Abklärungen. «Der definitive Entscheid, ob eine Objektsteuer eingeführt werden soll, ist in einigen Kantonen noch offen und wird nach erfolgter steuerrechtlicher Analyse gefällt», erklärte Ramming.

Zur Konferenz gehören die Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin und das Wallis.

Am 28. September 2025 hatten Volk und Stände überraschend deutlich an der Urne die Vorlage zur Streichung des Eigenmietwerts gutgeheissen. Abgestimmt wurde dabei auch über eine neue Sondersteuer für selbstbewohnte Zweitliegenschaften. Es gab einen Ja-Anteil von 57,7 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 49,5 Prozent. Das Ständemehr war nie in Gefahr.

Kommentare

User #5378 (nicht angemeldet)

Wenn die Mehrwertsteuer nach oben geht, gehts innert 12 Monaten .Alain

User #9624 (nicht angemeldet)

Ich würde das mit der 13. AHV ebenso machen, 1. Auszahlung 31. Dezember 2045!

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