Die Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der Bundesnotbremse wurden vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
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Der Eingang des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgrund der hohen Sieben-Tage-Inzidenz gelten in Deutschland strengere Massnahmen.
  • Gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurden Beschwerden eingereicht.
  • Diese wurden von dem Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse zurückgewiesen. Sie seien «in der äussersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbart gewesen. Dies teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Trotz der Eingriffe in Grundrechte seien die Regelungen verhältnismässig gewesen. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)

Die Bundesnotbremse galt seit Ende April und lief Ende Juni aus. Sie musste bundesweit gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über hundert lag. Dann galt eine nächtliche Ausgangssperre.

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Das Gebäude des Bundesverfassungsgericht. - AFP/Archiv

Ein Haushalt durfte ausserdem nur einen Angehörigen eines anderen Haushalts zu Besuch haben. Eilanträge gegen diese Beschränkungen hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im Mai abgewiesen.

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