Schulschliessungen waren bei Coronalage im Frühjahr zulässig

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Deutschland,

Die im Frühjahr dieses Jahres angeordneten Schulschliessungen sind nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts angesichts der damaligen Lage zulässig gewesen.

deutscher Lehrerverband
Der deutsche Lehrerverband fordert die Politik auf, einen Masterplan für den Herbst vorzubereiten. Falls nötig sollen wieder Massnahmen eingeführt werden können. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesverfassungsgericht begründet Beschluss auch mit politischen Massnahmen.

Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Schulschliessungen wiesen die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zurück. Gleichzeitig erkannten die Richter aber erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung an. Die Schulschliessungen hätten auf schwerwiegende Weise in dieses Recht eingegriffen. (Az. 1 BvR 971/21 u.a.)

Bei der Entscheidung, dass die Schulschliessungen dennoch rechtens waren, berücksichtigte das Bundesverfassungsgericht einige konkrete politische Rahmenbedingungen. So hätten dem Recht auf Schule «überragende Gemeinwohlbelange» in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit gegenübergestanden. So habe die Impfkampagne im April dieses Jahres erst begonnen.

Ausserdem seien Schulschliessungen erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 zulässig gewesen. Zudem seien die Bundesländer verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen, wegfallenden Präsenzunterricht auch während der Geltung der Bundesnotbremse durch Distanzunterricht zu ersetzen.

Wie das Bundesverfassungsgericht weiter entschied, sprach auch die Befristung der Schulschliessungen auf gut zwei Monate für ihre Zulässigkeit. So sei gewährleistet gewesen, dass der Schutz von Leben und Gesundheit nicht durch Impffortschritte an Dringlichkeit verliere. Ausserdem habe der Bund bereits vor der Verabschiedung der Bundesnotbremse Vorkehrungen getroffen, Schüler in Zukunft möglichst nicht mehr derart zu belasten.

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