Die elektronische Identität soll nicht vom Staat, sondern von privaten Firmen erstellt werden. So entschied heute auch der Nationalrat.
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Mit der E-ID hätten die Bürger eine elektronische Identitätskarte erhalten. - ejpd.admin.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund soll nicht selbst für eine elektronische Identität sorgen.
  • Der Nationalrat entschied heute über das Gesetz elektronischer Identifizierungs-Dienste.
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Das Verdikt ist eindeutig: Der Nationalrat sagt Ja zum Antrag der Mehrheit. Dieser will die elektronische Identität (E-ID) bei privaten Firmen in Auftrag geben. Der Staat soll diese digitale Identitätskarte nicht selbst erstellen.

Die Eidgenössische E-ID-Kommission (Eidcom) soll für die Anerkennung der Aussteller von E-ID zuständig sein und diese auch beaufsichtigen. Der Nationalrat hatte bisher darauf beharrt, dass das verwaltungsinterne Informatiksteuerungs-Organ mit diesen Aufgaben betraut wird. Ein neues Aufsichtsorgan verursache nur Kosten und Bürokratie, hiess es.

Nun ist die Mehrheit des Nationalrats der Meinung, dass nur eine solche Kommission eine unabhängige Kontrolle gewährleisten kann. Der Entscheid fiel mit 113 zu 69 Stimmen.

Dritte dürfen Daten verarbeiten

Ebenfalls einverstanden ist der Nationalrat damit, dass für Logins und andere elektronische Identifizierungen eine Alternative zur E-ID zur Verfügung stehen muss. Das Verbot, die E-ID Dritten zu überlassen, wird aus dem Gesetz gestrichen.

Der Nationalrat akzeptierte auch den Kompromiss des Ständerats zur Datenbearbeitung durch Dritte. Damit werden Serviceleistungen durch externe Firmen oder die konzerninterne Datenbearbeitung ermöglicht.

Der Staat bleibt im Hintergrund

Als einzige Differenz bleiben die Voraussetzungen, unter welchen der Staat selbst ein E-ID-System betreiben oder der Bund sich an einem entsprechenden Unternehmen beteiligen kann. Der Ständerat will keine besonderen Bedingungen daran knüpfen. Der Nationalrat hingegen möchte das nur zulassen, sofern kein funktionierendes E-ID-System zur Verfügung steht und der Zweck des Gesetzes nicht erreicht werden kann.

Der Staat würde nicht ohne Not tätig werden, sicherte Justizministerin Karin Keller-Sutter zu. Mit dieser Differenz geht die Vorlage noch einmal an den Ständerat.

Aufgabenteilung umstritten

Die grundsätzliche Aufgabenteilung stand nicht mehr zur Diskussion. Die Räte hatten sich schon früher darauf geeinigt, dass der Bund die Identität einer Person prüft und bestätigt. Herausgegeben wird die E-ID von privaten Anbietern, sogenannten Identity Providern (IdP).

Die Gegner dieses Systems warnen davor, die mit der E-ID verbundenen grossen Datenmengen in die Hände privater Unternehmen zu geben. Ein Referendum ist so gut wie sicher.

Das E-ID-Gesetz soll den Rahmen schaffen für die sichere Identifikation von Personen im Geschäftsverkehr im Internet oder bei E-Government-Anwendungen. Heute werden für die meisten Anwendungen einfache Logins verwendet. Solche Identifizierungen sind auch in Zukunft erlaubt.

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