E-ID-Gesetz: Neuer Anlauf für den elektronischen Identitätsnachweis

Tilda Pfau
Tilda Pfau

Bern,

Am 28. September 2025 stimmt die Schweiz über eine neue Version des elektronischen Identitätsnachweises ab – diesmal vollständig in staatlicher Hand.

E-ID App
Die Public Beta der Wallet-App swiyu zeigt auf einem Smartphone die Beta-Version einer elektronischen Identität (E-ID) sowie die zugehörige Vertrauensinfrastruktur. - Keystone

Am 28. September 2025 entscheiden die Schweizer Stimmbürger erneut über die Einführung einer elektronischen Identitätskarte (E-ID). Anders als bei der 2021 mit 64,4 Prozent abgelehnten Vorlage soll die E-ID diesmal vollständig vom Staat herausgegeben und betrieben werden. Mit der digitalen Identitätskarte könnten sich Bürger künftig sicher im Internet ausweisen – etwa beim Online-Banking, bei Behördengängen oder beim Nachweis des Alters.

Die E-ID würde als kostenlose App auf dem Smartphone gespeichert und wäre freiwillig nutzbar. Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage und argumentieren mit verbesserter digitaler Souveränität und Datenschutz. Gegen das Gesetz haben mehrere Komitees das Referendum ergriffen, die vor Überwachung und ungenügendem Datenschutz warnen.

Die Vorlage wurde im Parlament mit deutlichen Mehrheiten angenommen: Im Nationalrat stimmten 170 Abgeordnete dafür, 25 dagegen. Der Ständerat hiess das Gesetz mit 43 zu 1 Stimmen gut.

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