Beschwerden gegen E-ID-Abstimmung kommen vors Bundesgericht
Die zahlreichen Beschwerden gegen die Abstimmung zur E-ID werden nun vor das Bundesgericht gebracht, da der Kanton Bern sich nicht zuständig sieht.

Die zahlreichen Beschwerden gegen die Abstimmung zur E-ID werden ein Fall fürs Bundesgericht. Der Kanton Bern zeigte sich dafür nicht zuständig. Auch in Zürich gab es eine Beschwerdenflut.
Der Berner Regierungsrat trat auf die Beschwerden materiell gar nicht ein. Ein Mitarbeiter der Staatskanzlei bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Meldung von Radio SRF auf Anfrage.
Ob Zürich die Sache ebenfalls direkt nach Lausanne weiterleitet, ist offen. Dort war am frühen Abend niemand mehr erreichbar.
Swisscoms Unterstützung der Kampagne sorgt für Beschwerden
Auslöser für die Beschwerdeflut war die Tatsache, dass die Swisscom die Ja-Kampagne finanziell unterstützt hatte. Das Abstimmungsergebnis vom 28. September fiel mit einem Ja-Anteil von 50,39 Prozent zudem äusserst knapp aus. Experten halten eine Intervention durch das Bundesgericht deshalb für potenziell möglich.
Die Aktienmehrheit der Swisscom liegt per Gesetz beim Bund. Sie gilt damit als «bundesnaher Betrieb». Laut Rechtsprechung des Bundesgerichts sind staatsnahe Unternehmen «grundsätzlich zur politischen Neutralität verpflichtet».