Covid-19-Gesetz: Empfehlung des Bundesrats

    Stefan Schönbächler
    Stefan Schönbächler

    Bern,

    Das Covid-19-Gesetz kommt am 13. Juni 2021 vors Volk. Der Bundesrat empfiehlt ein Ja, tritt der Abstimmung über die Corona-Regelungen aber mit Respekt entgegen.

    Covid-19-Gesetz
    Bundesrat Alain Berset spricht während einer Medienkonferenz über das Covid-19-Gesetz. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat empfiehlt ein Ja bei der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz am 13. Juni 2021.
    • Er benötigt das Gesetz als rechtliche Grundlage zur Unterstützung von Notleidenden.

    Am 13. Juni 2021 kommt es in der Schweiz zur Abstimmung über das Covid-19-Gesetz. Mit der Annahme des Gesetzes kann der Bundesrat die getroffenen Massnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie auch bis nach dem 25. September 2021 verlängern.

    Covid-19-Gesetz
    Bundesrat Alain Berset, rechts, Christian Rathgeb, Bündner Regierungsrat und Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), Mitte, und Alain Ribaux, Neuenburger Staatsrat und Vizepräsident KdK, links, bei einer Medienkonferenz über das Covid-19-Gesetz. - keystone

    Der Bundesrat und das Parlament sind sich einig, sie empfehlen am Abstimmungstag ein Ja zum Covid-19-Gesetz abzugeben. Im Nationalrat wurde es mit 153 zu 36 Stimmen angenommen. Im Ständerat gab es bei 44 Ja-Stimmen gar keine Opposition. Die Parteien stehen somit überwiegend für das Gesetz ein, die SVP hat die Stimmfreigabe beschlossen.

    Abstimmung zum Covid-19-Gesetz nicht zu unterschätzen

    Dennoch hat der Bundesrat Respekt vor der Abstimmung. Bundespräsident Guy Parmelin warnte mehrmals davor, aus Frustration über die derzeitige Bewältigung der Coronavirus-Situation das Gesetz abzulehnen. Ohne dieses Gesetz würde die rechtliche Grundlage fehlen, Hunderttausende Menschen und Unternehmen finanziell zu unterstützen.

    Covid-19-Gesetz
    Bundespräsident Guy Parmelin spricht während einer Medienkonferenz über das Covid-19-Gesetz. - keystone

    Bundesrat und Parlament sind sich einig, dass dieses Gesetz nach demokratischen Spielregeln entstanden ist. «Über dieses Gesetz wurde beraten, diskutiert und darüber entschieden – ganz nach den demokratischen Grundsätzen», erklärte Parmelin am 12. April in einer Medienkonferenz.

    Würde das Covid-19-Gesetz abgelehnt, tritt es am 25. September 2021 ausser Kraft. Der Bundesrat könnte sich zur Bewältigung des Coronavirus dann nur noch auf das weniger spezifische Epidemiengesetz beziehen. Wie sich die Situation bis dahin verändert, ist unmöglich vorherzusagen.

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