Matthias Mundwiler, Präsident FDP Sektion Bubendorf und Bankleitungsmitglied der Raiffeisenbank Liestal-Oberbaselbiet nimmt Stellung zur E-ID.
Liestal
Matthias Mundwiler wird für die E-ID abstimmen. - Zvg
Ad

Wie stehen Sie zur Einführung einer digitalen Identität?

Mit dem E-ID-Gesetz wurde die gesetzliche Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität geschaffen. Der Bundesrat und die überwiegende Mehrheit des Parlaments unterstützten die Vorlage. Ich selbst unterstütze die Vorlage ebenfalls und werde am 7. März 2021 ein klares Ja in die Urne legen.

Vertrauen Sie privaten Firmen ihre Daten an? Wo sehen sie die Chancen?

Ja, ich vertraue fast täglich meine Daten privaten Firmen an. Wer online Waren einkaufen, seine Steuererklärung digital ausfüllen oder sich im E-Banking anmelden will, muss sich dafür identifizieren. Durch die Vielzahl an Identifikationsverfahren entstand der aktuell vorherrschende „Identitäts-Dschungel“: Telecom-Anbieter erwarten eine Telefonnummer, die Migros ihre Cumulus-Nummer, die SBB die Nummer auf dem GA, Versicherungen ihre Mitgliedernummer und Banken eine E-Banking-Vertragsnummer. Das neue E-ID-Gesetz bietet nun eine gesetzliche Regelung für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität und damit die Basis für eine Vereinfachung. Die E-ID entlastet Einzelpersonen, Behörden, Unternehmen und Verbände, indem viele praktische digitale Dienstleistungen ermöglicht werden. Und vergessen wir nicht: die E-ID ist freiwillig.

Die E-ID ist kein durch private Unternehmen ausgestellter Ausweis. Das E-ID-Gesetz respektiert die bewährte Aufgabenteilung zwischen Bund und Privaten. Der Staat nimmt seine Gesetzgebungs- und Aufsichtskompetenz wahr. Auch die Hoheit über die Identitätsdaten bleibt jederzeit ausschliesslich beim Staat. Private Unternehmen, Kantone oder Gemeinden bieten die konkreten E-ID-Anwendungen an, betreiben und verwalten also die technischen Systeme. Private Unternehmen sind in der Lage, rasch und flexibel auf Bedürfnisse zu reagieren und sich den verändernden technischen Möglichkeiten anzupassen

Sie arbeiten selbst bei einer Grossbank - wie beurteilen Sie die IT-Sicherheit von Geldinstituten?

Mit einer E-ID werden u.a. die Anzahl Logins und Passwörter reduziert. Damit erhalten Personen mit einer E-ID eine höhere Übersicht über ihre Daten. Sie können sich im Internet unkompliziert gegenüber Drittparteien ausweisen, beispielsweise gegenüber einer Bank bei der Eröffnung eines Kontos. Die E-ID sorgt für mehr Sicherheit im Netz. Personen mit einer E-ID erhalten mehr Kontrolle über die eigenen Daten. Die E-ID ermöglicht eine eindeutige Identifizierung einer Person im Internet, schützt damit vor Identitätsbetrug und ermöglicht sichere Online-Altersprüfungen.

Wie hoch schätzen sie die Gefahr eines Hackerangriffs ein?

Das Gesetz stellt diesbezüglich sehr strenge Regeln auf. Mit dem E-ID-Gesetz wird der Datenschutz gewährleistet. Personendaten dürfen ausschliesslich zur Identifikation im Auftrag der Inhaberin oder des Inhabers der E-ID genutzt werden. Zudem dürfen die E-ID Daten ausschliesslich in der Schweiz gespeichert werden. Letztlich ist jede IT-Infrastruktur hackbar. Um den möglichen Schaden in Grenzen zu halten, dürften die Risiken der E-ID nicht grösser sein als bei einer klassischen ID, die ja auch gefälscht und missbraucht werden könnte.

Haben Sie einen guten Überblick über ihre persönlichen Passwörter im Netz?

Ja, grundsätzlich habe ich einen guten Überblick über meine persönlichen Passwörter. Ich bin es von meiner Arbeit aus gewohnt, starke und sichere Passwörter zu nutzen. Deshalb nutze ich auch für jeden Dienst ein eigenes Passwort.

Zur Person

Matthias Mundwiler ist Präsident FDP Sektion Bubendorf, Bankleitungsmitglied der Raiffeisenbank Liestal-Oberbaselbiet und Vizegemeindepräsident von Bubendorf.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FDPBundesratGesetzMigrosVersicherungenDienstleistungenSBBStaatInternetE-IDDaten