Mehrheit für E-ID und kantonale Liegenschaftssteuern wahrscheinlich
Laut einer Umfrage zeigt sich die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für die kantonale Liegenschaftssteuer als auch für das E-ID-Gesetz.

Sowohl für die Abstimmungsvorlage über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften als auch für das E-ID-Gesetz stehen die Chancen auf eine Annahme am 28. September laut einer Umfrage gut. Das E-ID-Gesetz kommt dabei aber auf eine knappere Mehrheit. Ausserdem wurde ein hoher Anteil an Unentschiedenen verzeichnet.
56 Prozent der insgesamt über 21'000 Befragten sagten Stand Anfang August Ja zum E-ID-Gesetz, wie die am Mittwoch veröffentlichte Abstimmungsumfrage von «20 Minuten» und Tamedia zeigt. 40 Prozent der Befragten gaben an, ein Nein in die Urne werfen zu wollen. Vier Prozent wiederum machten keine Angabe.
In der vom Forschungsinstitut Leewas ausgewerteten Umfrage fand das E-ID-Gesetz bei Anhängerinnen der Grünen, der SP, der GLP, der Mitte und der FDP eine Mehrheit. Einzig die SVP-Basis sprach sich mit einem Ja-Anteil von nur 36 Prozent klar gegen die Vorlage aus.
Weiter fand das E-ID-Gesetz auch bei Befragten mit obligatorischem Schulabschluss sowie bei Personen mit geringem Einkommen keine Mehrheit. Auf allen anderen Bildungsstufen und Einkommensklassen hingegen wurde das Gesetz mehrheitlich befürwortet.
Männer befürworten E-ID eher als Frauen
Auffällig war laut der Umfrage zudem der Unterschied zwischen den Geschlechtern: Während eine Mehrheit von 64 Prozent der Männer dem E-ID-Gesetz zustimmten, sprach sich bei den Frauen mit einem Anteil von 48 Prozent nur eine Minderheit dafür aus. Keine berichtenswerten Unterschiede fanden sich laut der Umfrage indes mit Blick auf die Sprachregionen oder den Siedlungstyp.
Für die Befürwortenden standen vor allem drei Argumente im Vordergrund: Die E-ID spare Zeit und Aufwand, sie stärke die globale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und der Bund garantiere als Herausgeber für die Sicherheit und den Schutz der Daten.
Für die Gegnerschaft stellte eine E-ID-Infrastruktur hingegen ein attraktives Ziel für Cyberangriffe und Datenklau dar. Zudem könnten Verhaltensprofile erstellt und Daten weitergegeben werden.
Mit der Ende 2024 genehmigten Vorlage wollen Bundesrat und Parlament es der Bevölkerung ermöglichen, online mittels eines digitalen Beweises die Identität zu belegen. Das soll beispielsweise Online-Einkäufe oder gewisse Kontakte mit den Behörden vereinfachen.
Stadt-Land-Graben bei der Liegenschaftssteuer
Die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwertes und zur Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften wurde in der Umfrage derweil von einer noch klareren Mehrheit der Stimmberechtigten unterstützt. 65 Prozent gaben hier an, mit Ja abstimmen zu wollen. 30 Prozent gaben an, mit Nein abstimmen zu wollen, fünf Prozent machten keine Angaben.
Die Vorlage wird von Anhängerinnen und Anhängern aller grossen Parteien mehrheitlich unterstützt. Aufgrund unterschiedlicher Betroffenheiten spielten aber sowohl der Stadt-Land-Graben als auch der Altersunterschied eine Rolle. Hauseigentümer, die im Eigenheim wohnen, profitieren von der Abschaffung des Eigenmietwertes – im Gegensatz zu Mieterinnen.
In städtischen Gebieten, in denen mehrheitlich Mietende wohnen, fand die Vorlage in der Umfrage daher nur eine Mehrheit von 54 Prozent Befürwortenden. In der Agglomeration wiederum waren 67 Prozent der Befragten dafür – in ländlichen Regionen gar 70 Prozent. Der Anteil an Wohneigentum ist in Gebirgskantonen denn auch deutlich höher als in städtischen Gebieten, schrieben die Autoren dazu.
Auch ergab sich ein Unterschied zwischen den Sprachregionen: In der Deutschschweiz unterstützen mehr als zwei Drittel der Befragten die Vorlage. In der französischen Schweiz waren es hingegen «nur» 53 Prozent. In der italienischen Schweiz wiederum unterstützten 72 Prozent der Befragten die Vorlage. Beim Geschlecht zeigten sich hingegen keine Unterschiede.
Die Befürwortenden überzeugte laut der Umfrage zudem mit Abstand am meisten das Kernargument, wonach es sich beim Eigenmietwert um eine ungerechte Besteuerung eines fiktiven Einkommens handle, das gar nicht existiere.
Für die Gegnerschaft standen zwei Argumente im Zentrum: Einerseits verstärke sich die steuerliche Bevorteilung der Personen mit Wohneigentum gegenüber den Mietenden weiter, wenn die Steuer auf den Eigenmietwert wegfalle. Andererseits drohten Umsatzeinbussen für das Baugewerbe oder vermehrt Schwarzarbeit, wenn der Wegfall der Abzüge für den Liegenschaftsunterhalt Investitionen in Immobilien unattraktiver mache.
Ende des vergangenen Jahrs hatten die eidgenössischen Räte beschlossen, dass der Eigenmietwert bei selbstbewohnten Erst- und Zweitliegenschaften wegfällt. Der dem obligatorischen Referendum unterstehende Bundesbeschluss soll es den Kantonen nun ermöglichen, die durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entstehenden Mindereinnahmen zu kompensieren.
Relativ hoher Anteil an Unentschiedenen
Beide Vorlagen wiesen laut den Autoren der Studie einen relativ hohen Anteil an Unentschiedenen und an «eher Ja»- und «eher Nein»-Antworten auf. Der Inhalt der Vorlagen war zum Erhebungszeitpunkt am 6. und 7. August zudem noch weitgehend unbekannt.
Auch verwies Leewas auf sich verändernde Zustimmungswerte im Verlauf von Abstimmungskampagnen. Der Fehlerbereich der Umfrageergebnisse liegt laut Leewas bei 1,3 Prozentpunkten.