Deutscher Bundestag kippt Werbeverbot für Abtreibung

Das Wichtigste in Kürze
- Das Werbeverbot für Abtreibungen soll fallen, beschliesst der Deutsche Bundestag.
- Das Verbot war umstritten, da es Ärzte behinderte, über Abbrüche zu informieren.
- Eine grosse Mehrheit stimmte dem Regierungsentwurf zu.
Der Bundestag hat in Deutschland die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen.
Eine grosse Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Freitag im Plenum für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Gesetzesparagrafen. Christdemokraten und die rechtspopulistische AfD stimmten dagegen, Enthaltungen gab es nicht.
Der Paragraf regelte bislang, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf. Dies führte aber immer wieder dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren. Das soll sich nun ändern. Den Medizinern wird im beschlossenen Regierungsentwurf ein Informationsrecht zugestanden.
Bisherige Regelung «aus der Zeit gefallen»
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die bisherige Regelung als «absurd und aus der Zeit gefallen». Jede Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten sei «eine Verurteilung zu viel», sagte Buschmann. Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 1990 auf Basis des Paragrafen ergangen sind, sollen aufgehoben werden.

«Heute ist ein grossartiger Tag,» sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus. «Gesundheit und Selbstbestimmung von Frauen - das sind Menschenrechte.» Paus betonte, dass auch generell über die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gesprochen werden müsse.
CDU/CSU und AfD äusserten sich empört über die Abschaffung des Gesetzesparagrafen. Abgeordnete beider Fraktionen befanden, dass sich Frauen auch jetzt schon ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren könnten. Die Rechte des ungeborenen Lebens dürfe nicht zu kurz kommen.
Das Gesetz muss formal noch den Bundesrat passieren, er kann aber ohne die Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten. Am deutschen Abtreibungsrecht selbst ändert sich nichts. Eine Abtreibung ist in Deutschland in den ersten drei Schwangerschafts-Monaten und nach einer obligatorischen Konfliktberatung straffrei. Ohne rechtliche Folgen bleibt sie auch, wenn es medizinische Gründe für den Abbruch gibt oder wenn die Frau vergewaltigt wurde.