Vor zwei Jahren kippte Karlsruhe das Verbot der Sterbehilfe als Dienstleistung. Nun wird über ein neues Gesetz beraten. Dabei prallen die Vorstellungen aufeinander.
Ein Altenpfleger hält in einem Pflegeheim die Hand einer Frau. Der Bundestag hat sich mit konkreten Vorschlägen zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland befasst.
Ein Altenpfleger hält in einem Pflegeheim die Hand einer Frau. Der Bundestag hat sich mit konkreten Vorschlägen zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland befasst. - Sebastian Kahnert/zb/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ernst und emotional haben die Abgeordneten des Bundestags eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland debattiert.

In erster Lesung wurden am Freitag drei fraktionsübergreifende Entwürfe ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Entwürfe sollen nun in den Bundestagsausschüssen weiter beraten werden.

Mehrere Abgeordnete setzten sich für einen Gruppenantrag ein, mit dem die geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden soll. Für Volljährige soll es eine Ausnahme geben. Gestärkt werden soll die Suizidprävention. Es solle nicht als normales Mittel empfunden werden, das Leben zu beenden, sagte der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder, der für diese Gruppe sprach. «Das wollen wir verhindern», so Schnieder.

«Hohe Hürden für geschäftsmässige Suizidassistenz»:

Die SPD-Abgeordnete Heike Baehrens sprach sich für «hohe Hürden für geschäftsmässige Suizidassistenz» aus. Sie sagte: «Sterben ist nicht leicht, den Tod herbeizuführen muss schwerer sein.» Zugleich warb Baehrens für einen respektvollen Umgang bei der weiteren Debatte.

Katrin Helling-Plahr (FDP) plädierte für einen weitergehenden Gesetzentwurf. Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod soll so legislativ abgesichert werden. Klargestellt werden solle, «dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist», so der Entwurf.

«Ich möchte, dass wir Betroffenen in den Beratungsstellen jede helfende Hand reichen», sagte Helling-Plahr. «Wenn sie sich aber entscheiden, gehen zu wollen, dürfen wir sie aber auch dann nicht alleine lassen.» Dann dürfe es keinen erhobenen Zeigefinger geben. Den Betroffenen müsse man vielmehr sogar behilflich sein. Die FDP-Politikerin warnte vor der Schaffung eines neuen Straftatbestands in diesem Bereich.

Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh, der ebenfalls für diese Gruppe sprach, führte das Beispiel einer 90-jährigen Frau an, «deren Mann verstorben war, die auch sehr krank war (...), sich einsperrte, das mitteilte und zu Tode hungerte». Solche grausamen Fälle müssten verhindert werden.

Entwurf für Zugang zu Betäubungsmitteln:

Eine weitere Gruppe unter anderem um die frühere Grünen-Bundesministerin Renate Künast hatte den Entwurf eines «Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben» vorgelegt. Es soll Betroffenen sicheren Zugang zu bestimmten Betäubungsmitteln eröffnen.

Unter anderem Lukas Benner (Grüne) sprach für diesen Antrag. Heute finde Sterbehilfe oft in einer Grauzone statt, unter Zuhilfenahme einer «Rechtslücke» und oft ohne ausreichende Beratung, sagte Benner. Der Zustand könne so nicht bleiben. Ein Unterschied zum Entwurf von Helling-Plahr sei es, dass nicht nur Ärztinnen und Ärzte bei einem Sterbewunsch eingeschaltet werden sollten, sondern auch eine Behörde.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein Verbot der auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe gekippt. Die Karlsruher Richter arbeiteten ein Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben heraus. Der damalige Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle stellte klar: «Dieses Recht schliesst die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.»

Im Dezember 2015 hatte der Gesetzgeber Sterbehilfe als Dienstleistung verboten. Bis zu drei Jahre Haft waren vorgesehen. Professionellen Sterbehelfern, die tödliche Medikamente stellen oder eine Sterbewohnung organisieren, sollte das Handwerk gelegt werden. Auch von dem Verbot getroffen wurden schwerkranke Menschen, die auf die Unterstützung von Sterbehilfe Deutschland und anderer Suizidhelfer vertraut hatten.

Folgen des Urteils:

Als die Karlsruher dieses Verbot kippten, stellten sie fest, ohne die Möglichkeit, sich Hilfe bei Dritten zu suchen, werde das Recht auf selbstbestimmtes Sterben «faktisch weitgehend entleert». Aktive Sterbehilfe - also die Tötung auf Verlangen - blieb dagegen verboten. Ärztinnen und Ärzte waren nach dem Urteil weiterhin auch nicht verpflichtet, Suizidhilfe zu leisten - müssen seither aber keine Strafverfolgung mehr befürchten.

Das Urteil stiess eine Tür für organisierte Angebote auf. Ein «breites Spektrum an Möglichkeiten» sahen die Richter allerdings, die Sterbehilfe zu regulieren. Wie eine neue Regulierung gegebenenfalls aussieht, ist nun Gegenstand der weiteren parlamentarischen Beratungen.

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