Jans: «Moderner, vertrauenswürdiger und sicherer digitaler Ausweis»
Justizminister Beat Jans hat für die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises geworben.

Die elektronische ID sei ein moderner, vertrauenswürdiger und sicherer digitaler Ausweis. Mit diesen Worten warb Justizminister Beat Jans für die E-ID und für ein Ja zum E-ID-Gesetz am 28. September.
Das Gesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) kommt an die Urne, weil mehrere Komitees es mit dem Referendum bekämpfen.
Die E-ID, wie der Bund sie plane, sei ein vertrauenswürdiger digitaler Ausweis, sagte Justizminister Beat Jans am Dienstag in Bern vor den Medien. Sie zu verwenden, sei freiwillig und kostenlos. Der Staat trage die Verantwortung für die Ausstellung der E-ID und auch für deren Betrieb.
Der Bund übernehme damit die Verantwortung dafür, dass sich jeder und jede im Internet ohne physisches Dokument identifizieren könne, führte Jans aus. Mit der E-ID lasse sich nicht nur die Identität nachweisen, sondern auch das Alter – etwa wenn bei einer Bestellung eine Altersgrenze eingehalten werden muss.
Anwendungen & Vorteile der neuen Technologie
Jans nannte noch weitere Anwendungsbereiche: Die Bestellung eines Strafregisterauszuges oder eines Fahrausweises, das Einloggen auf Behördenportalen oder das Beziehen eines Diploms oder einer Wohnsitzbestätigung. Niemand werde gezwungen, die E-ID zu nutzen, betonte Jans. Alle Dienstleistungen blieben analog verfügbar.
Die E-ID auf dem Handy sei die Weiterentwicklung der Identitätskarte und ein zusätzliches Angebot, sagte Jans. Sie schaffe neue Möglichkeiten und stärke die Sicherheit der Nutzer. Und sie helfe, die Digitalisierung voranzubringen.
Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte. Sich ausstellen lassen können sie Schweizerinnen, Schweizer und Menschen mit Ausländerausweisen. Sie wird vom Staat ausgegeben, und dieser stellt auch die technische Infrastruktur zur Verfügung. Das garantiert nach Angaben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) den Schutz der Privatsphäre und einen selbstbestimmten Umgang mit Personendaten.
Datenschutz & Privatsphäre
Verarbeitet der Bund bei der Ausstellung der E-ID Daten werden diese in Rechenzentren in der Schweiz gespeichert. Behörden und Betriebe dürften nur Daten aus dem Identitätsnachweis abfragen und speichern, die für die jeweilige Nutzung nötig seien. Das ist beispielsweise bei Alterskontrollen der Fall.
Der Urnengang am 28. September ist der zweite Anlauf für die Einführung einer E-ID. 2021 lehnten die Stimmenden das Vorhaben ab. Datenschutzbedenken gaben den Ausschlag. Die E-ID hätte von privaten Unternehmen ausgestellt werden sollen, und der Staat hätte dabei eine Kontrollfunktion innegehabt.
Man habe aus dieser ersten Abstimmung gelernt, dass es nicht genüge, technische Fragen in der Vernehmlassung zu erörtern, sagte Michael Schöll, Direktor des Bundesamtes für Justiz (BJ), an der Medienkonferenz dazu. Für den zweiten Anlauf habe der Bund deshalb ein partizipatives Vorgehen gewählt.
E-ID kann getestet werden
Organisationen der Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und die Wissenschaft seien einbezogen worden. Rückmeldungen aus der Praxis seien aufgenommen und das Projekt sei verbessert worden, berichtete Schöll. «Wir nehmen Bedenken ernst.» – «Das Produkt und der Prozess dahinter sind besser als 2021», fügte Jans hinzu.
Die E-ID kann getestet werden. Ende März stellte der Bund für Interessierte eine Textumgebung zur Verfügung. Wer testen will, muss die App Swiyu auf sein Smartphone laden und sich einen fiktiven Identitätsnachweis (Beta-ID) ausstellen lassen. Definitiv eingeführt werden soll die E-ID nach einem Ja im dritten Quartal 2026.
Für Entwicklung und Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausgabe der E-ID und für Pilotprojekte werden rund 182 Millionen Franken benötigt. Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt. Die Kosten könnten eingehalten werden, sagte Jans auf eine Journalistenfrage.