Das Wichtigste in Kürze zum E-ID-Gesetz

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Am 28. September stimmt die Schweiz über das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) ab.

E-ID-Gesetz
Das neue Gesetz sieht vor, dass der Bund die E-ID herausgibt und die dafür notwendige technische Infrastruktur betreibt. (Archivbild) - keystone

Die Vorlage schafft eine Grundlage für die Einführung einer digitalen Identitätskarte. Im Parlament geniesst sie breite Unterstützung. Mehrere Komitees bekämpfen sie mit dem Referendum. Das Wichtigste zur Vorlage in Kürze:

Wer im Internet etwas bestellt oder beantragt, muss sich unter Umständen ausweisen. Nach dem Willen von Bundesrat und Parlament soll dies künftig vollständig digital möglich sein – mit der E-ID. Derzeit gibt es in der Schweiz keinen solchen elektronischen Ausweis.

Ein erster Anlauf zur Einführung der E-ID scheiterte 2021 an der Urne – namentlich deshalb, weil private Unternehmen die E-ID herausgeben sollten. Die neue Vorlage sieht eine rein staatliche Lösung vor.

Das neue Gesetz sieht vor, dass der Bund die E-ID herausgibt und die dafür notwendige technische Infrastruktur betreibt. Die ID wird dezentral auf dem Handy der jeweiligen Nutzerin oder des Nutzers gespeichert – in einer speziellen App mit dem Namen Swiyu. Kantonale und kommunale Behörden können die Infrastruktur der E-ID ebenfalls nutzen, etwa um Führerausweise, Diplome oder Kundenkarten auszustellen.

Die E-ID ist kostenlos und ihre Nutzung freiwillig. Der elektronische Ausweis wird mit dem Smartphone verknüpft. Wer sein Handy verliert oder wechselt, muss eine neue E-ID beantragen, denn sie kann nicht kopiert werden. Vorgesehen ist eine minimale Datenbekanntgabe. Kauft also jemand beispielsweise im Internet Alkohol, wird nur bekanntgegeben, ob die betreffende Person das nötige Mindestalter hat.

Die neue Vorlage ist breit abgestützt. Bereits im Juni warben Parlamentarierinnen und Parlamentarier von SVP, FDP, Mitte, GLP, SP und Grünen an einer gemeinsamen Medienkonferenz dafür. Sie sehen in der E-ID eine «sichere, staatliche und zukunftsweisende Infrastruktur für die Schweiz».

Die Befürworterinnen und Befürworter betonten insbesondere, die neue Lösung sei zu hundert Prozent staatlich und Daten würden dezentral auf dem Handy der Nutzerin oder des Nutzers gespeichert. Dadurch sei der Datenschutz gewährleistet.

Komitee sieht Mängel beim Datenschutz

Sie versprechen sich von der E-ID auch einen einfacheren Zugang zu Behördenleistungen und neue Möglichkeiten, etwa für elektronische Unterschriftensammlungen. Vorteile gebe es zudem beim Abbau von Bürokratie, für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und für die Chancengleichheit, insbesondere in Randregionen.

Die Befürworterseite betont zudem, dass das Projekt breite Unterstützung aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft geniesse. Rückmeldungen von Wissenschaft, Wirtschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft sind laut dem Bund laufend in die Ausarbeitung der E-ID einbezogen worden.

Bekämpft wird die Vorlage zum einen vom Komitee «E-ID-Gesetz-NEIN». Getragen wird es von der von früheren Mitgliedern der Piratenpartei gegründeten Gruppe «Digitale Integrität Schweiz», der Jungen SVP, der EDU sowie der Organisation «Freunde der Verfassung».

Unterschriften gegen das E-ID-Gesetz gesammelt haben auch weitere Organisationen, darunter Mass-voll sowie die Piratenpartei. Diese führen eigene Nein-Kampagnen.

Das Gesetz schaffe die Grundlage für die kommerzielle Nutzung von Schweizer Passdaten durch grosse Tech-Konzerne und andere Unternehmen, argumentiert das Komitee. Es sei damit ein Steilpass für die Überwachungsökonomie: Firmen könnten von ihren Kundinnen und Kunden einen E-Ausweis verlangen und damit staatlich verifizierte Personendaten sammeln.

Das Komitee sieht auch einen Schaden für die Demokratie – etwa durch das Erstellen von Profilen und gezielte Werbung. Denn die Polarisierung durch Algorithmen auf Social-Media-Plattformen verzerre den demokratischen Diskurs.

Für die Erledigung von Behördengängen im Internet gebe es schon heute andere technische Lösungen. Mängel sieht das Komitee zudem beim Datenschutz. Im Gesetz fehle zudem eine griffige Garantie, dass die E-ID freiwillig bleibe.

Kommentare

User #4361 (nicht angemeldet)

In Österreich ist die elektronische ID, die eID Austria, noch nicht obligatorisch. Es ist jedoch geplant, dass die Verwendung der eID Austria in den nächsten Jahren verstärkt wird, und sie schließlich zu einem Standard für digitale Identitätsüberprüfung wird.

User #1304 (nicht angemeldet)

Sagt mir bitte ein Geschäft, das von Bern kam, das nicht Millionen an die Wand fuhr, funktionierte und sicher ist. Ein Geschäft, das nicht durch die Hintertür letztendlich missbraucht wurde, um weitere Regulierungen und Kontrollen einzführen. Mit der E-ID kommt schleichend die vollständige Überwachung in allen Bereichen vom Bürger. Vorhin konnten Dritte auf ihren Namen für dich noch ein Handyabonnement abschliessen. Sobald die E-ID hochgeladen ist, bist du zweifelsfrei der Nutzer von der Handynummer usw. und deinen Identität, Perosn kann "verfolgt" werden.

Weiterlesen

e.-id
101 Interaktionen
Abstimmung

MEHR E-ID

E-ID Eigenmietwert Claude Longchamp
482 Interaktionen
E-ID & Eigenmietwert
a
30 Interaktionen
Basis für E-Voting
E-ID Handy
15 Interaktionen
Ja-Organisationen
Andreas Sigrist EDU Porträtfoto
72 Interaktionen
Andreas Sigrist (EDU)

MEHR AUS STADT BERN

Leonhard Sitter Gastbeitrag Porträtfoto
7 Interaktionen
KMU Stadt Bern
andrea bauer
1 Interaktionen
Apropos
Stefanie Christ
5 Interaktionen
Stefanie Christ
YB Frauen St.Gallen
7 Interaktionen
Women's Super League