Der Baselbieter Landrat will die Anpassung der Eigenmietwert-Berechnung zurückstellen.
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Blick in den Baselbieter Landrat. (Archivbild) - Basel-Landschaft
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Die Vorlage wird somit um zwei Jahre oder bis zu einem Entscheid auf Bundesebene zum Eigenmietwert sistiert.

Der Landrat stimmte am Donnerstag, 29. September 2022, mit 53 zu 24 Stimmen bei 1 Enthaltung einer Sistierung zu.

Das Kantonsparlament folgte somit dem Antrag der Finanzkommission.

Diese hatte vorgeschlagen, mit der Anpassung abzuwarten, da es auf eidgenössischer Ebene bald zu einer generellen Abschaffung des Eigenmietwerts kommen könnte.

Kanton Baselland setze Berechnung des Eigenmietwerts zu tief an

Hintergrund der vorgesehenen Anpassung ist ein Bundesgerichtsentscheid von 2017.

Das Gericht rügte den Kanton Baselland, dass er die Berechnung des Eigenmietwerts zu tief ansetze.

Dieser müsse einen Wert von mindestens 60 Prozent des Marktmietwerts betragen.

SP Ronja Jansen ist gegen eine Sistierung

Der Regierungsrat schlug dem Landrat daher eine Wohnflächenerhebung vor, bei der nur dann eine Korrektur des Eigenmietwerts vorgenommen wird, wenn dieser nachweislich tiefer ist als 60 Prozent des Referenzmietwerts.

Damit solle diese Verfassungswidrigkeit behoben werden.

SP-Fraktionssprecherin Ronja Jansen sprach sich gegen eine Sistierung aus. Sie sagte, es solle eine Selbstverständlichkeit sein, sich an das Urteil des Bundesgerichts zu halten.

«Wir sind fünf Jahre später hier und es ist noch immer nichts passiert – diese Verzögerung ist schon peinlich genug», sagte Jansen.

Es gehe um eine «Verfahrensoptimierung»

Die Fraktionen SVP, FDP und Mitte/GLP sprachen sich dafür aus, die Vorlage zurückzustellen.

Sie waren sich einig, dass eine Reaktion auf das Urteil erfolgen müsse, doch der Aufwand dafür sei noch nicht angemessen.

Es gehe bei der Sistierung um eine «Verfahrensoptimierung», sagte Rolf Blatter (FDP).

«Im vorauseilenden Gehorsam» bereits vor einem Entscheid auf eidgenössischer Ebene Daten erheben, mache keinen Sinn.

Vorlage soll um ein statt zwei Jahre ausgesetzt werden

Die Fraktion Grüne/EVP brachte den Antrag ein, die Vorlage um nur ein Jahr statt zwei auszusetzen.

Sprecher Thomas Buser sagte, es sei vernünftig, eine Frist abzuwarten, doch plädierte er für einen kürzeren Zeitraum.

Der Landrat lehnte diesen Antrag jedoch mit 48 zu 30 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Abschaffung des Eigenmietwerts wurde nicht beraten

Bei der Diskussion im Baselbieter Landrat thematisierten die Fraktionssprechenden auch die Frage, wie wahrscheinlich eine baldige schweizweite Abschaffung des Eigenmietwerts überhaupt sei.

Dabei wurde die kantonale Debatte von derjenigen des Nationalrats eingeholt.

Kurz vorher, ebenfalls am Donnerstag, hatte die grosse Kammer des Schweizer Parlaments entschieden, die Abschaffung des Eigenmietwerts noch nicht zu beraten und das Geschäft auf eine Zusatzrunde zurück in die Kommission zu schicken.

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