Baselland bessert bei Eigenmietwert-Besteuerung nicht nach

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Liestal,

Der Baselbieter Landrat will jetzt keine Änderungen mehr an der Eigenmietwert-Besteuerung vornehmen, obwohl das Bundesgericht dies vor neun Jahren gefordert hatte. Das Eintreten auf die Vorlage lehnte er mit 69 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Nach dem Volks-Ja im September soll der Eigenmietwert frühesten 2028 abgeschafft werden. Bis dahin gab er im Baselbieter Landrat aber noch zu reden. (Archivbild)
Nach dem Volks-Ja im September soll der Eigenmietwert frühesten 2028 abgeschafft werden. Bis dahin gab er im Baselbieter Landrat aber noch zu reden. (Archivbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Zwar wurde von linker Ratsseite kritisiert, dass sich der Landrat jahrelang nicht um einen Bundesgerichtsentscheid gekümmert habe und dem Kanton so Millionen an Steuereinnahmen entgangen seien. Allerdings befanden auch die Befürwortenden der Vorlage am Donnerstag grossmehrheitlich, dass sich eine Änderung jetzt auch nicht mehr lohne.

Die Regierung wollte Nettowohnflächen und Medianflächenmieten erheben, um den Eigenmietwert zuverlässiger bestimmen zu können. Damit sollte eine von Bundesgericht geforderte systematische Überprüfung ermöglicht werden.

Der Kanton rechnete bei der Erarbeitung der Vorlage mit Mehreinnahmen von jährlich über 7,5 Millionen Franken für sich und mehr als 4,2 Millionen Franken für die Gemeinden.

Die Finanzkommission hatte mit 11 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen einen Antrag auf Nichteintreten gestellt. Laut ihr würden die kantonalen Änderungen nur für einen kurzen Zeitraum gelten oder sind bei ihrer Einführung gar schon obsolet.

Das Geschäft hat eine lange Vorgeschichte im Landrat und geht auf ein Urteil des Bundesgerichts vom Januar 2017 zurück. Dieses hatte damals festgestellt, dass es im Kanton Basel-Landschaft möglich sei, die verfassungsmässige Schwelle von 60 Prozent der Marktmiete zu unterschreiten.

Der Landrat hatte das Geschäft über die vom Juni 2022 stammende Regierungsvorlage bereits zweimal auf Empfehlung der Finanzkommission zurückgestellt. Man wollte den bundespolitischen respektive den Volksentscheid zum Eigenmietwert abwarten.

Die Schweizer Stimmbevölkerung hatte sich im September 2025 mit 57,7 Prozent für die Abschaffung des Eigenmietwerts ausgesprochen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist laut Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP) frühestens 2028 möglich und steht noch nicht fest.

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