Bundesgericht

Bundesgericht berät öffentlich über Beschwerde zu E-ID-Abstimmung

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Lausanne,

Das Bundesgericht führt am 21. April eine öffentliche Beratung zur Stimmrechtsbeschwerde der EDU Schweiz gegen die Abstimmung zur E-ID durch. Die Partei kritisiert, dass sich staatsnahe Betriebe unzulässigerweise für die Vorlage engagiert hätten.

E-ID
Das Bundesgericht führt am 21. April eine öffentliche Beratung zur Stimmrechtsbeschwerde der EDU Schweiz gegen die Abstimmung zur E-ID durch. (Symbolbild) - keystone

Auslöser der EDU- und weiterer Stimmrechtsbescherden war das finanzielle Engagement der Swisscom für die Ja-Kampagne zur E-ID. Die Abstimmung zum entsprechenden Gesetz wurde am 28. September vergangenen Jahres mit einem Ja-Stimmenanteil von 50,39 Prozent angenommen.

Die EDU ist der Ansicht, dass das Auftreten der Swisscom und weiterer staatsnaher Betriebe ein Machtungleichgewicht zur Folge gehabt habe und die Abstimmung als ungültig zu erklären sei.

Es sei das Gebot der staatlichen Neutralität bei Abstimmungsvorlagen und damit die freie Willensbildung verletzt worden. Grundsätzlich müssen die Behörden im Vorfeld einer Abstimmung informieren, damit sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Meinung bilden können. Ihre Informationen müssen jedoch sachlich und transparent sein.

Kommentare

User #5324 (nicht angemeldet)

Wer sein Zeug nicht verschlüsseln kann, dem ist eh nicht mehr zu helfen. Ich bin für eine neue Abstimmung, denn es wurde - aus meiner Sicht - nicht ausreichend aufgeklärt über das Missbrauchspotential!

User #3065 (nicht angemeldet)

Natürlich nicht zulässig, dass die Swisscom , 51 % gehören dem CH Steuerzahler, in den Abstimmungskampf eingreift. Abstimmung bitte wiederholen.

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