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IS-Anhänger: Fedpol weist Österreicher aus Sicherheitsgründen aus

Keystone-SDA
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Lausanne,

Ein Österreicher aus der Schweizer IS-Szene erhält keinen unentgeltlichen Rechtsbeistand für sein Ausweisungsverfahren.

Handschellen
Ein 18-Jähriger muss die Schweiz verlassen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Fedpol weist einen Österreicher aus der Schweizer IS-Szene aus.
  • Ihm wurde ein ein 18-jähriges Einreiseverbot verhängt.
  • Auf eine Beschwerde des Mannes ist das Bundesgericht nicht eingetreten.

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Mannes nicht eingetreten. Das Fedpol wies ihn im März aus und verhängte ein 18-jähriges Einreiseverbot.

Der ausgewiesene Mann hat nicht ausreichend dargelegt, dass ihm die finanziellen Mittel für einen Anwalt und die Gerichtskosten fehlen.

Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht nach einem ersten Augenschein der Akten entschieden, dass die Beschwerde des Österreichers gegen seine Ausweisung aussichtslos ist. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil.

Bundesgericht
Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Mannes nicht eingetreten. - keystone

Gemäss den Erwägungen des Entscheids, bewegt sich der Österreicher im Umfeld der Islamisten-Szene und hat schon mehrmals seine Unterstützung des IS-Gedankenguts zum Ausdruck gebracht.

Die vom Betroffenen eingereichte Beschwerde gegen die Ausweisung wegen Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz sei wenig aussichtsreich.

Beschwerde dank Abkommen

Der Entscheid in dieser Sache steht jedoch noch aus. Das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz haben vorerst nur über die unentgeltiche Prozessführung entschieden. Danach steht dem Mann nochmals der Rechtsweg ans Bundesgericht offen.

Findest du, das Bundesgericht hat richtig entschieden?

Dies ist jedoch nur möglich, weil er sich als Österreicher auf das Freizügigkeitsabkommen berufen kann. Ansonsten sind Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht bei Ausweisungen auf der Basis des Ausländer- und Integrationsgesetzes nicht möglich. (Urteil 2C_264/2026 vom 20.5.2026)

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Kommentare

User #2629 (nicht angemeldet)

Habe immer gedacht die echten Österreichenden sind mehrheitlich katholisch, also christlicher Religion oder ist der Islam jetzt auch österreichische Staatsreligion.

Diego de la Vega

Was mir Angst macht und uns verschwiegen wird. Ein Österreicher aus dem Umfeld der Schweizer IS-Szene wurde vom Fedpol im März aus Sicherheitsgründen ausgewiesen. Zusätzlich wurde gegen ihn ein 18-jähriges Einreiseverbot verhängt. Das Bundesgericht hat ihm keinen unentgeltlichen Rechtsbeistand gewährt, weil er seine fehlenden finanziellen Mittel nicht genügend belegt hat und seine Beschwerde nach erster Prüfung als wenig aussichtsreich erscheint. Über die Ausweisung selbst ist aber noch nicht endgültig entschieden. Dass er den Fall trotzdem weiterziehen kann, liegt am Freizügigkeitsabkommen. Weil er Österreicher und damit EU-Bürger ist, steht ihm ein zusätzlicher Rechtsweg offen, den ein Drittstaatsangehöriger in dieser Form nicht hätte. Genau darin liegt die politische Frage: Nicht die Ausweisung selbst ist die Lücke, sondern der zusätzliche Rechtsweg. Das bringt die EU, Gefährder können sich frei bewegen und dann noch klagen.

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