IS-Anhänger: Fedpol weist Österreicher aus Sicherheitsgründen aus
Ein Österreicher aus der Schweizer IS-Szene erhält keinen unentgeltlichen Rechtsbeistand für sein Ausweisungsverfahren.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Fedpol weist einen Österreicher aus der Schweizer IS-Szene aus.
- Dem 18-Jährigen wurde zudem ein Einreiseverbot verhängt.
- Auf eine Beschwerde des Mannes ist das Bundesgericht nicht eingetreten.
Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Mannes nicht eingetreten. Das Fedpol wies ihn im März aus und verhängte ein 18-jähriges Einreiseverbot.
Der ausgewiesene Mann hat nicht ausreichend dargelegt, dass ihm die finanziellen Mittel für einen Anwalt und die Gerichtskosten fehlen.
Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht nach einem ersten Augenschein der Akten entschieden, dass die Beschwerde des Österreichers gegen seine Ausweisung aussichtslos ist. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil.

Gemäss den Erwägungen des Entscheids, bewegt sich der Österreicher im Umfeld der Islamisten-Szene und hat schon mehrmals seine Unterstützung des IS-Gedankenguts zum Ausdruck gebracht.
Die vom Betroffenen eingereichte Beschwerde gegen die Ausweisung wegen Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz sei wenig aussichtsreich.
Beschwerde dank Abkommen
Der Entscheid in dieser Sache steht jedoch noch aus. Das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz haben vorerst nur über die unentgeltiche Prozessführung entschieden. Danach steht dem Mann nochmals der Rechtsweg ans Bundesgericht offen.
Dies ist jedoch nur möglich, weil er sich als Österreicher auf das Freizügigkeitsabkommen berufen kann. Ansonsten sind Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht bei Ausweisungen auf der Basis des Ausländer- und Integrationsgesetzes nicht möglich. (Urteil 2C_264/2026 vom 20.5.2026)
















