Bundesgericht weist Klage der Blausee AG gegen Lötschberg-Ausbau ab
Der Teilausbau des Lötschberg-Basistunnels kann wie geplant stattfinden. Die Blausee AG ist mit ihrer Beschwerde auch vor dem Bundesgericht gescheitert.

Sie hatte eine Verschmutzung des Grundwassers durch den geplanten Installationsplatz in Mitholz befürchtet.
Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil hervor. Zuvor hatte das Bundesgericht bereits ein Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. Das Bahnunternehmen konnte die Vorarbeiten somit bereits aufnehmen.
Die Blausee AG als Betreiberin einer Forellenzucht wehrte sich gegen den geplanten Installationsplatz für die Bauarbeiten im Steinbruch Mitholz. Sie befürchtete, dass wassergefährdende Stoffe vom Bauplatz das Grundwasser und damit ihre Fischzucht beeinträchtigen könnten. Zwischen 2018 und 2020 verendeten zahlreiche Fische in dieser Zucht.
Auflagen genügen dem Gericht
Das Bundesgericht erachtet die vom Bundesamt für Verkehr angeordneten Auflagen laut dem Urteil allerdings als ausreichend. Es stützte eine Einschätzung des Bundesamts für Umwelt und der Vorinstanz, wonach eine Beeinträchtigung des Grundwassers «faktisch ausgeschlossen» sei, sofern die Auflagen betreffend Entwässerung und Abdichtung umgesetzt und regelmässig überprüft würden.
Die Richter verwarfen zudem die Kritik, der Umweltverträglichkeitsbericht sei veraltet. Alle neuen Erkenntnisse zu den Fischsterben und zu früheren Materialablagerungen seien im Verfahren berücksichtigt worden.
Auf formeller Ebene machte die Blausee AG geltend, der Vorinstanz seien einige Akten aus dem Einspracheverfahren physisch nicht vorgelegen. Für das Bundesgericht stellte dies keine Gehörsverletzung dar, da die wesentlichen Argumente und Gutachten in den Rechtsschriften enthalten waren und berücksichtigt wurden.
Blausee AG bleibt daran
Die Blausee AG ihrerseits teilte am Freitagmorgen in einem Communiqué mit, den Entscheid zu respektieren. Das Unternehmen werde die weitere Entwicklung des Vorhabens aufmerksam begleiten und seine Rechte auch in allfälligen künftigen Plangenehmigungsverfahren geltend machen.
Nicht tangiert von diesem Urteil ist das laufende Strafverfahren zur Klärung der Fischsterben in der Forellenzucht, das die Besitzer des Blausees angestossen hatten. Im Steinbruch Mitholz sollen jahrelang belastete Materialien aus dem Lötschbergtunnel widerrechtlich zwischen- und abgelagert worden sein. (Urteil 1C_62/2025 vom 29.04.2026)










