Kein Asyl in der Schweiz für aserbaidschanischen Politik-Blogger
Ein aserbaidschanischer Politik-Blogger erhält in der Schweiz kein Asyl, er wird aber aufgrund der ihm drohenden Gefahr nicht in sein Heimatland weggewiesen.

Ein Politik-Blogger aus Aserbaidschan stellte Anfang 2018 in der Schweiz ein Asylgesuch, das vom Staatssekretariat für Migration (SEM) im April 2020 abgewiesen wurde. Dagegen reichte der Dissident eine Beschwerde des Bundesverwaltungsgerichts ein.
Noch bevor ein Urteil vorlag, hob das SEM von sich aus seinen Entscheid auf. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Das SEM stellte im Juni 2023 schliesslich die Flüchtlingseigenschaft des Mannes fest, gewährte ihm jedoch kein Asyl. Es kam zum Schluss, dass erst die intensive Blogger-Tätigkeit des Gesuchstellers ihn zum Flüchtling gemacht habe. In solchen Fällen wird kein Asyl gewährt. Weil das SEM eine Wegweisung als zu gefährlich und damit als unzulässig erachtete, gewährte es die vorläufige Aufnahme.
Verfahren abgeschlossen
Von einer Gefahr für Leib und Leben im autokratisch regierten Aserbaidschan ging auch das Bundesamt für Justiz (BJ) aus. Im November 2025 lehnte es ein von der aserbaidschanischen Generalstaatsanwaltschaft gestelltes Auslieferungsgesuch gegen den Blogger ab.
Wenn beim SEM und beim BJ gleichzeitig ein Asyl- beziehungsweise Auslieferungsgesuch hängig ist, das die gleiche Person betrifft, so ist eine Beschwerde ans Bundesgericht möglich. Damit soll verhindert werden, dass unterschiedliche Entscheide gefällt werden. Weil die Verfahren vorliegend beide abgeschlossen sind, ist das Bundesgericht auf die Beschwerde des Aserbaidschaners nicht eingetreten. (Urteil 1C_97/2026 vom 22.4.2026)










