Bundesgericht heisst Beschwerde zu Reussprojekt teilweise gut
Aqua Viva und WWF haben mit ihrer Kritik am Hochwasserschutzprojekt Reuss im Kanton Luzern teilweise Recht erhalten. Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde teilweise gutgeheissen.

Die Umweltverbände haben am Mittwoch über das Urteil informiert. Der Kanton Luzern habe zentrale Vorgaben des Gewässerschutzrechts in dem Projekt unzureichend berücksichtigt, teilten sie mit.
Auch die Luzerner Staatskanzlei reagierte auf das Urteil. Das Bundesgericht habe zu einem wesentlichen Teil bestätigt, dass der Kanton Luzern bei dem Projekt auf dem richtigen Weg sei, erklärte sie.
Im Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, beauftragt das Bundesgericht den Regierungsrat, eine Verlegung der Trinkwasserfassung Studenschachen der Gemeinde Root zu prüfen. Dann könnte die Reuss auf einer längeren Strecke aufgeweitet und eine eigendynamische Aue geschaffen werden. Die zweite Kritik des Bundesgerichts betrifft die Überwachung des Geschiebes im Fluss.










