Zusätzliche Corona-Hilfen für Holocaust-Überlebende vereinbart

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Deutschland,

Holocaust-Überlebende sollen wegen ihrer Belastungen durch die Corona-Pandemie zusätzliche Hilfen von der Bundesregierung bekommen.

Ein Haftlager der Nationalsozialisten
Ein Haftlager der Nationalsozialisten - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Pandemiebedingte Sonderzahlungen von über einer halben Milliarde Euro.

Die Mittel von insgesamt mehr als einer halben Milliarde Euro sollen zum Teil noch dieses Jahr bereitgestellt werden, wie das Bundesfinanzministerium am Samstag in Berlin auf Anfrage mitteilte. Eine entsprechende Vereinbarung sei mit der jüdischen Claims Conference getroffen worden, die sich für die Entschädigung von Holocaust-Überlebenden weltweit einsetzt.

Vereinbart wurde demnach eine pandemiebedingte Sonderzahlung von 2400 Euro über einen Zeitraum von zwei Jahren für diejenigen NS-Opfer, die bislang lediglich eine Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds erhielten. Damit könnten weltweit nun etwa 240.000 Berechtigte einen entsprechenden Antrag bei der Claims Conference stellen. Damit könnten insgesamt über eine halbe Milliarde Euro bereitgestellt werden.

Zudem wurde vereinbart, die Mittel für das bereits im März vereinbarte Homecare-Programm für Hilfen und Pflege in der häuslichen Wohnumgebung für das kommende Jahr um 30 Millionen auf dann 554 Millionen Euro aufzustocken. Damit sollen die Pflegeagenturen vor Ort in die Lage versetzt werden, «kurzfristig passende Hilfen zu schaffen, um in der aktuellen kritischen Lage den Überlebenden bestmöglich helfen zu können». Der Bundestag muss den Vereinbarungen noch zustimmen.

Das Finanzministerium verweist darauf, dass die Corona-Pandemie auch Überlebende der NS-Diktatur «in besonders harter Weise trifft». Deutschland stehe mit den Hilfen auch in Zeiten der Corona-Krise «in besonderer Weise zu seiner historischen Verantwortung für die durch das NS-Unrechtsregime verfolgten Menschen». Der Bundesregierung sei dabei bewusst, «dass das unermessliche Leid, das den überlebenden Opfern von NS-Unrecht zugefügt wurde, nicht durch Geld oder andere Leistungen aufgewogen werden kann», betonte das Ministerium.

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