Luzern setzt Rückforderungsverzicht von Covid-Geldern in Kraft
Der Kanton Luzern verzichtet auf die Rückforderung von Corona-Härtefallgeldern, die vor dem 21. April 2021 ausbezahlt wurden.

Der Kanton Luzern wird keine Corona-Härtefallgelder, welche vor dem 21. April 2021 ausbezahlt worden sind, zurückfordern. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnungsänderung auf den 1. August in Kraft gesetzt, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Grundsätzlich fordert der Kanton Luzern von Unternehmen, welche Härtefallgelder beansprucht und Gewinn erzielt haben, die ausbezahlten Gelder bis zur Höhe des Gewinns zurück. Er beruft sich dabei auf den Grundsatz, dass mit staatlichen Geldern kein Gewinn erzielt werden solle.
Allerdings führte der Kanton diese sogenannte bedingte Gewinnbeteiligung erst auf den 21. April 2021 ein.
Rückforderungen stossen auf Unverständnis
In den betroffenen Branchen stiessen die Rückforderungen auf Unverständnis. Der Kantonsrat entschied deswegen, dass auf eine Rückforderung der ersten Tranche verzichtet werden solle.
Die Staatskanzlei schätzt, dass der Kanton damit auf bis zu sieben Millionen Franken verzichten wird. Für den Bund dürfte sich die Summe auf bis zu 16 Millionen Franken belaufen.
Möglichkeit zur freiwilligen Rückzahlung
Es gibt indes Unternehmen, welche freiwillig Gelder aus der ersten Tranche zurückbezahlt haben. Dies könnten «unkompliziert per E-Mail» ein Wiedererwägungsgesuch stellen, teilte die Staatskanzlei mit.