Der frühere Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) hat sich vor dem Berliner Landgericht erfolgreich gegen Äusserungen des Verschwörungstheoretikers und Vegankochs Attila Hildmann gewehrt.
Justitia
Justitia - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Hildmann muss Beleidigungen und Drohungen unterlassen.

Hildmann wurde am Donnerstag dazu verurteilt, Drohungen und Beleidigungen, wie er sie im vergangenen Sommer ausgesprochen hatte, zu unterlassen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.

Im Juli vergangenen Jahres soll Hildmann den früheren Bundestagsabgeordneten verbal bedroht haben. So soll Hildmann gesagt haben, wenn er «Reichskanzler wäre», solle für Beck die Todesstrafe «durch Eiertreten» eingeführt werden. Hält sich Hildmann nicht an das Urteil, drohen ihm Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Bei dem Urteil handelte es sich nach Gerichtsangaben um ein sogenanntes Versäumnisurteil. Es erging, da für die Beklagtenseite niemand erschienen war. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig - innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen den in der Corona-Krise als Verschwörungstheoretiker aufgetretenen Vegankoch Hildmann. Ein Haftbefehl gegen ihn kann zurzeit nicht vollstreckt werden, da er sich ins Ausland abgesetzt und so dem Zugriff der Polizei entzogen hat.

Ziel seiner Flucht soll die Türkei gewesen sein. Die genauen Umstände von Hildmanns Flucht vor der Justiz beschäftigen die Ermittler seitdem intensiv.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TodesstrafeCoronavirusGericht