Anwalt im Visier der Justiz: Gericht schützt Mandanten-Interessen
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines Anwalts teilweise gutgeheissen und den Fall zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Das Bundesgericht hat die Entsiegelung von Anwaltsakten in einem Tessiner Drogenverfahren vorerst gestoppt. Es hat eine Beschwerde eines Anwalts teilweise gutgeheissen und den Fall zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.
Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Tessin vom Januar 2026 wird aufgehoben, wie das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden hat.
Gegen den Anwalt läuft ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Begünstigung, Geldwäscherei und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er soll zusammen mit einem Juristen seiner Kanzlei Informationen aus einem Drogenverfahren an Beschuldigte weitergegeben haben.
Hausdurchsuchung in Kanzlei
Die Staatsanwaltschaft führte eine Hausdurchsuchung in der Kanzlei durch und versiegelte Unterlagen. Diese betrafen die Verteidigung eines Mandanten des Anwalts im ursprünglichen Drogenverfahren. Das Tessiner Zwangsmassnahmengericht bewilligte die teilweise Entsiegelung dieser Akten, wogegen der Anwalt Beschwerde in Lausanne einlegte.
Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid mit dem Schutz des Mandanten. Die selbe Staatsanwaltschaft ermittle gegen den Anwalt und in einem separaten Verfahren auch gegen dessen Mandanten. Deshalb bestehe das Risiko, dass die Informationen aus den Akten des Mandanten an den zuständigen Staatsanwalt gelangen könnten. Dies sei mit dem Anwaltsgeheimnis des Mandanten nicht vereinbar.
Die Vorinstanz muss nun neu entscheiden. Sie muss Massnahmen treffen, um sicherzustellen, dass der zuständige Staatsanwalt im Verfahren gegen den Mandanten keinen Einblick in die entsiegelten Unterlagen erhält. Die Beschwerde des Anwalts bezüglich einer Verletzung der Verhältnismässigkeit hat das Bundesgericht abgewiesen.














