Gericht stoppt Blochers Neutralitäts-Zeitung
Die französische Version der Abstimmungszeitung zur Neutralitätsinitiative des Ja-Komitees muss angepasst werden. Dies hat ein Berner Zivilgericht entschieden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Abstimmungszeitung des Ja-Komitees der Neutralitätsinitiative landet in diesen Tagen in den Briefkästen.
- Doch das Blatt muss angepasst werden – zumindest auf Französisch.
- Ein Berner Zivilgericht beurteilt eine Aussage darin als widerrechtlich.
Am 27. September stimmt das Schweizer Volk über die Neutralitätsinitiative ab. Und damit wird entschieden, ob die «immerwährende und bewaffnete» Neutralität mit einem neuen Verfassungsartikel verankert werden soll.
Einer der Urheber der Initiative ist alt Bundesrat Christoph Blocher. Die Organisation Pro Schweiz koordinierte die Unterschriftensammlung und nun auch den Abstimmungskampf. Unterstützt wird das Volksbegehren von der SVP und einzelnen Vertreterinnen und Vertretern von Mitte-Links.
Das Ja-Komitee versendet in diesen Tagen eine Abstimmungszeitung in die ganze Schweiz. Über vier Millionen Exemplare landen in den Briefkästen.
Im Blatt legen zahlreiche Befürworterinnen und Befürworter der Initiative ihre Argumente dar.
«Grüne und Linke sagen Ja»
Mit der Wahrheit nimmt es die Abstimmungszeitung aber nicht ganz so genau. Auf der letzten Seite heisst es nämlich: «Grüne und Linke sagen Ja». In der französischen Version lautet der Vermerk «La gauche et les Verts disent oui».
Die Grünen, die ein Nein zur Initiative fordern, wollten dies nicht so hinnehmen. Sie gingen damit vor ein Zivilgericht in Bern.

Dieses Gericht hat nun superprovisorisch entschieden: Die französischsprachige Version ist widerrechtlich und sofort anzupassen, wie «20 Minuten» berichtet.
Hintergrund dürfte laut der Zeitung sein, dass die Formulierung «Les Verts» identisch mit dem Parteinamen verstanden werden könnte. «Linke und Grüne» hingegen könnten auch als ideologische Gruppe verstanden werden.












