Gericht

Gericht stoppt Blochers Neutralitäts-Zeitung

Belinda Schwenter
Belinda Schwenter

Bern,

Die französische Version der Abstimmungszeitung zur Neutralitätsinitiative des Ja-Komitees muss angepasst werden. Dies hat ein Berner Zivilgericht entschieden.

Chrisoph Blocher
Christoph Blocher ist Urheber der Neutralitätsinitiative. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abstimmungszeitung des Ja-Komitees der Neutralitätsinitiative landet in diesen Tagen in den Briefkästen.
  • Doch das Blatt muss angepasst werden – zumindest auf Französisch.
  • Ein Berner Zivilgericht beurteilt eine Aussage darin als widerrechtlich.

Am 27. September stimmt das Schweizer Volk über die Neutralitätsinitiative ab. Und damit wird entschieden, ob die «immerwährende und bewaffnete» Neutralität mit einem neuen Verfassungsartikel verankert werden soll.

Einer der Urheber der Initiative ist alt Bundesrat Christoph Blocher. Die Organisation Pro Schweiz koordinierte die Unterschriftensammlung und nun auch den Abstimmungskampf. Unterstützt wird das Volksbegehren von der SVP und einzelnen Vertreterinnen und Vertretern von Mitte-Links.

Wie stimmst du bei der Neutralitätsinitiative?

Das Ja-Komitee versendet in diesen Tagen eine Abstimmungszeitung in die ganze Schweiz. Über vier Millionen Exemplare landen in den Briefkästen.

Im Blatt legen zahlreiche Befürworterinnen und Befürworter der Initiative ihre Argumente dar.

«Grüne und Linke sagen Ja»

Mit der Wahrheit nimmt es die Abstimmungszeitung aber nicht ganz so genau. Auf der letzten Seite heisst es nämlich: «Grüne und Linke sagen Ja». In der französischen Version lautet der Vermerk «La gauche et les Verts disent oui».

Die Grünen, die ein Nein zur Initiative fordern, wollten dies nicht so hinnehmen. Sie gingen damit vor ein Zivilgericht in Bern.

Friedenstaube
Die Neutralitätsinitiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis der Schweiz. (Symbolbild) - keystone

Dieses Gericht hat nun superprovisorisch entschieden: Die französischsprachige Version ist widerrechtlich und sofort anzupassen, wie «20 Minuten» berichtet.

Hintergrund dürfte laut der Zeitung sein, dass die Formulierung «Les Verts» identisch mit dem Parteinamen verstanden werden könnte. «Linke und Grüne» hingegen könnten auch als ideologische Gruppe verstanden werden.

Gegenüber «20 Minuten» äussert sich Komitee-Präsident Walter Wobmann: «Der Versand der Zeitungen ist komplett abgeschlossen. Wir nehmen dieses Urteil sehr gelassen.» Man werde prüfen, wie weiter vorzugehen sei, wenn die Unterlagen dazu vorlägen.

Text in der Online-Version bereits angepasst

Bis Mittwochmittag war in der Online-Version der Abstimmungszeitung noch der ursprüngliche Text geschrieben. Doch dann wurde die erwähnte Stelle ersetzt.

In der französischen Ausgabe steht neu: «Préserver la neutralité, une responsabilité qui dépasse les clivages partisans!» Auf Deutsch heisst das: «Die Neutralität bewahren – eine Verantwortung, die über parteipolitische Gräben hinausgeht!»

Doch nicht nur das. Obwohl dies das Zivilgericht nicht gefordert hatte, wurde auch der deutsche Text angepasst. Dort steht nun: «Neutralität sichern – eine parteiübergreifende Aufgabe!»

Kommentare

User #4790 (nicht angemeldet)

Wer mit „JA“ stimmt, ist komplett Medienverblendet! Zurück in die Steinzeit nennt man das, da man Russland sanktionieren kann und Israel nicht.

User #8414 (nicht angemeldet)

Der Fressbalken ist Würenlos.

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