Coronavirus: Antikörpertest lässt keine Aussage über Schutz zu

    Etienne Sticher
    Etienne Sticher

    Österreich,

    Ein Antikörpertest sage nichts über den Schutz vor Corona aus. Deshalb wird in Österreich davon abgeraten, die Impfempfehlung darauf zu basieren.

    Coronavirus
    Nicht impfen, weil man Antikörper hat? Das ist laut dem österreichischen Gesundheitsministerium keine gute Idee. - dpa, Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Antikörpertest kann eine durchgemachte Corona-Infektion nachweisen.
    • Doch die Anwesenheit von Antikörpern sagt nichts über den Schutz aus.
    • Österreich warnt seine Ärzte deshalb vor Impfempfehlungen basierend auf dem Test.

    Die Schweiz geht in der Pandemie-Bekämpfung einen Sonderweg: Personen, die von Corona genesen sind, können auch mit einem Antikörpertest ein Zertifikat erlangen. Diesen Vorschlag unterbreitet der Bundesrat den Kantonen. In Österreich wird derweil aber vom Antikörpertest abgeraten.

    In einem Brief an die Ärztekammer schreibt das Gesundheitsministerium, die Antikörpertests seien «weder sinnvoll noch empfohlen». Ärzte sollten sie nicht als Hilfe für die Impfentscheidung heranziehen. Darüber berichtet die österreichische «Kronen-Zeitung».

    Blutserum
    Eine Blutprobe für einen Antikörpertest gegen das Coronavirus. - dpa/Marijan Murat

    Das Gesundheitsministerium begründet es damit, dass nicht klar ist, ab welcher Antikörperhöhe ein sicherer Schutz gegeben sei. In einem Youtube-Video bestätigt Monika Redlberger-Fritz von der medizinischen Universität Wien dies. Der Test gebe lediglich Auskunft darüber, ob Antikörper vorhanden seien oder nicht. Wie gut oder wie lange jemand vor dem Coronavirus geschützt ist, könne man nicht herauslesen.

    Die Tests seien deshalb nur bei immunsupprimierten Personen sinnvoll, so das österreichische Gesundheitsministerium. Damit könne man sehen, ob die Personen auf die Impfung ansprechen und Antikörper bilden.

    Zertifikat durch Antikörpertest – eine gute Idee?

    Die Ärzte werden in dem Brief ausdrücklich vor einer Empfehlung für oder gegen die Impfung basierend auf dem Antikörpertest gewarnt. Sollte der Patient dann dennoch erkranken, könnte es strafrechtliche Folgen haben.

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